Bis auf den letzten Platz besetzt war die Schwarzachtalhalle in Neunburg mit Vertretern von Schulen, Städten und den Jugendämtern, um Informationen über den Stand der Planungen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erhalten.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Gemeindetages, Hans-Peter Mayer, und Bürgermeister Martin Birner begrüßten die Gäste. Als Referentinnen gaben Nora von de Sand und Alexandra Brumann vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultur bzw. Familie, Arbeit und Soziales einen rund 90-minütigen Überblick und standen danach auch für Fragen Rede und Antwort.
Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Landesrechtlich kann während der Schulferien eine Schließzeit von vier Wochen geregelt werden.
Um häufige Missverständnisse auszuräumen, betonten die Referentinnen, dass keine Ganztagspflicht besteht, sondern nur ein Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Angebote, die nicht den Rechtsanspruch erfüllen, sind nicht "verboten", sondern können weiterbestehen, wenn sie vor Ort gewünscht sind.
Im "Werkzeugkasten" wurden die Angebote unter Schulaufsicht vorgestellt. Neben der Ausweitung des bestehenden Konzepts der Offenen Ganztagsschule auf fünf Wochentage ist die Mittagsbetreuung rechtsanspruchserfüllend, wenn an fünf Tagen ein Angebot bis 16 Uhr besucht werden kann. Für diese Angebote sind keine Elternbeiträge vorgesehen. Je nach Jahrgangsstufe und Schulart ist ein dynamisiertes Budget für sonstiges pädagogisches Personal und ein kommunaler Mitfinanzierungsbeitrag vorgesehen. Die verlängerte Mittagsbetreuung sieht eine Zeit bis 16 Uhr vor. Neben einer zuverlässigen Hausaufgabenbetreuung wird auch ein Mittagessen angeboten.
Für jeden Ganztagsplatz für Grundschulkinder, den die Kommunen bis 2029 schaffen, garantiert der Freistaat eine finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten. Vorgesehen sind 6000 Euro pro zusätzlichen Platz in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (Horte) und 4500 Euro pro zusätzlichen Platz für Angebote unter Schulaufsicht.
Weitere Informationen können auch auf der Homepage unter www.ganztag.bayern.de abgerufen werden. Bei der abschließenden Fragerunde ging es neben der Machbarkeit vor allem um die schwierige Gewinnung des notwendigen Personals für diese Aufgaben.
Ganztagsangebot in Bayern
- Rechtsgrundlage: Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG)
- Beginn: 2026/2027
- Zielgruppen: Offene Ganztagesschule, Hort, Kinderkrippen und Kindergärten
- Förderung:Bund 3,5 Milliarden Euro, Freistaat Bayern 461 Millionen Euro
- Bewilligungsfrist: Ende 2026
- Abschluss der Maßnahmen: Ende 2027














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