Der Gerichtsprozess hatte heuer im April für Aufsehen gesorgt. Vor dem Amberger Landgericht saßen zwei Männer aus Kelheim, die nachts mit einem Wagen nach Neunburg vorm Wald gefahren waren und dort, mit Sturmhauben maskiert, Feuer an einem Reihenhaus gelegt hatten (wir berichteten). Die damals ergangenen Urteile sind nun rechtskräftig geworden. In der Verhandlung offenbarte sich, dass es wohl schon längere Zeit massiven Streit zwischen zwei in Kelheim und Neunburg ansässigen Familien gegeben hatte. Am 22. Juni 2018 fuhren dann ein 48-jähriger Türke und ein bei ihm lebender Syrer (20) von ihrem niederbayerischen Wohnsitz aus in die Pfalzgrafenstadt und entfachten mit Benzin Feuer im Eingangsbereich des Reihenhauses.
In diesem Gebäude hielten sich zur Tatzeit mehrere Personen auf. Die Flammen gingen anschließend von selbst wieder aus. Sie verursachten aber 20000 Euro Rußschaden. In dem Prozess vor der Großen Jugendstrafkammer des Amberger Landgerichts ging es längere Zeit um die Rollen, die beide Angeklagten vor und während der Tat spielten. Sie hatten sich gegenseitig die Anführerschaft zugeschrieben.
Nach mehreren Verhandlungstagen ging die Jugendkammer zwar von versuchter schwerer Brandstiftung aus, sie sah allerdings keine Lebensgefahr für die Bewohner des Gebäudes. Die Tat wurde mit jeweils zwei Jahren Haft zur Bewährung für beiden Beschuldigte geahndet. Sie konnten danach als freie Leute den Sitzungssaal verlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 48-Jährigen und dessen 20 Jahre alten Komplizen jeweils drei Jahre Haft zum Absitzen verlangt und argumentiert: "Hier ist Recht in die eigene Hand genommen worden". Unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens legte die Ermittlungsbehörde das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. Sie wollte die Urteile überprüft haben. Diese Revision ist nun zurückgenommen worden. Allerdings nicht durch die Staatsanwaltschaft Amberg, sondern vielmehr durch die in Nürnberg ansässige Generalstaatsanwaltschaft. Ein solcher Schritt ist eher selten. Warum sich die Generalstaatsanwaltschaft dazu entschloss, die Revision quasi zu annullieren, wurde nicht bekannt. Die an sich milden Urteile gegen beide Männer sind nun seit wenigen Tagen rechtskräftig.













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