Das Thema kochte kürzlich beim Regensburger Bürgerdialog hoch: Ein kleines Bewohnerzimmer im Neunburger Marienheim entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Der Bewohner müsste eigentlich ausziehen. Wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek im Medizinischen Versorgungszentrum in Neunburg vorm Wald mitteilte, sei gemeinsam mit den Behörden vor Ort eine Lösung erreicht worden.
„Jetzt steht fest, dass der Bewohner des Zimmers nicht ausziehen muss. Ich bin sehr froh, dass uns das gemeinsam gelungen ist", sagte Holetschek. Wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums hervorgeht, kam das Thema bei der Bürgerdialog-Veranstaltung „Ich red mit" des Ministers in Regensburg zur Sprache. Hier hatte der Einrichtungsleiter des Seniorenheims der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald über den Fall informiert. Demzufolge durfte das Zimmer nicht mehr dauerhaft bewohnt werden, da es ordnungsrechtlich zu klein ist. Holetschek hatte daraufhin versprochen, sich um eine Lösung zu bemühen, und Verbindung mit dem Neunburger Bürgermeister Martin Birner und dem Schwandorfer Landrat Thomas Ebeling aufgenommen.
Steigender Platzbedarf
Der Bürgermeister der Stadt Neunburg vorm Wald, Martin Birner, ergänzte: „Im gemeinsamen Dialog konnten wir eine Lösung für das Marienheim finden, welches der Stadt, die das Heim unter dem Dach der Spitalstiftung verwaltet, sehr am Herzen liegt". Wie aus der Mitteilung des Ministeriums hervorgeht, unterstrich Birner, dass der Platzbedarf im Zuge des demografischen Wandels noch steigen werde und entsprechende Planungen bereits auf Hochtouren laufen. Auch hier zähle man weiter auf die gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium.
An Bauantrag geknüpft
In der Pressemitteilung wird auch Landrat Thomas Ebeling zitiert. Demnach kenne man die Problematik im Marienheim bereits seit 2016. Insgesamt gebe es dort sechs Zimmer, die zu klein sind. Damit keiner der Bewohner ausziehen muss, "waren wir dem Einrichtungsleiter bereits entgegengekommen. Wir hatten uns darüber verständigt, dass die sechs Bewohnerinnen und Bewohner auch weiterhin im Marienheim bleiben dürfen, wenn ein Bauantrag bezüglich eines Erweiterungsbaus bis zum 1. November 2022 eingereicht wird. Dies ist jedoch nicht geschehen. Da das Marienheim dennoch auch nach dem 1. November 2022 einen Bewohner in ein zu kleines Zimmer aufgenommen hat, haben wir erneut eine Lösung gesucht und gefunden. Auch dieser Bewohner darf weiterhin im Marienheim bleiben.“
Nach seinem Auszug könne ein Zimmertausch dafür sorgen, dass dieses kleine Zimmer künftig nur noch für ein vorübergehendes Wohnen verwendet werde. Dafür käme das bislang für diesen Zweck vorgesehene größere Zimmer für ein längerfristiges Wohnen in Betracht, wenn der Träger des Pflegeheims dies veranlasse. Ferner sei in Aussicht gestellt worden, über die Frage der Nutzung der Zimmer neu zu verhandeln, wenn noch im Jahr 2023 der Bauantrag für den Erweiterungsbau eingereicht werde, informiert das Gesundheitsministerium in seiner Mitteilung.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.