Neunburg vorm Wald
11.04.2024 - 16:02 Uhr

Die Mahd beginnt: Jäger-Kreisgruppe Neunburg bietet Hilfe bei der Rehkitzrettung an

Ab Mitte April beginnt die Mahd. Landwirte wie Jäger sind wieder voll gefordert, um Jungtiere zu retten. Jürgen Donhauser, akademischer Jagdwirt und Vorsitzender der Jäger-Kreisgruppe Neunburg, sieht Handlungsbedarf.

Jäger und Landwirte müssen an einem Strang ziehen, um Rehkitze zu retten. Bild: Donhauser/exb
Jäger und Landwirte müssen an einem Strang ziehen, um Rehkitze zu retten.

„Hohes Gras ist für viele Wildarten das zwingend notwendige Brut- und Aufzuchthabitat". Jürgen Donhauser nennt Rehwild, Hasen, bodenbrütende Feld- und Wasservögel. In zahlreichen Wiesen, an Gewässerrändern, an Feldrändern und an Hecken finden sich bereits Gelege und Jungwild. Der BJV-Kreisgruppenvorsitzende möchte sensibilisieren.

Donhausers Appell: Spaziergänger sollen auf den Wegen bleiben, Hunde an der Leine halten und auf Spaziergänge am Wasserrand verzichten. Zahlreiche bedrohte Vögel wie Braunkehlchen, Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Fasan seien zu schützen, ebenso Feldhasen, Rehwild und Enten. Diese legen auch ihre Nachkommen in die Wiesen, Zwischenfrucht- und Stilllegungsflächen, welche die Landwirte aktuell unter den Bedingungen der Klimaveränderungen "und auch unter mehr oder weniger sinnvollen Förderauflagen" mähen und mulchen müssen.

Um die Gelege und Jungtiere zu verschonen, müsse vorher das Feldstück abgesucht werden, idealerweise mit einer geeigneten Wärmebild-Drohne und mindestens mit ausreichend Durchgehern, erläutert Donhauser. Der einzig wirklich maximale Schutz vor qualvollem Verletzen und Töten sei es, das Gebiet maximal drei bis vier Stunden vor der Mahd mit der Drohen abzusuchen und Gelege zu markieren. "Die Kitze laufen veranlagungsgemäß wieder zurück ins Feld und müssen tierschutzgerecht verwahrt oder beobachtet sein, bis die Mahd zu Ende ist", betont Donhauser. Sofern sich der Abstand zwischen Durchsuchen und Mahd auf länger als eine halbe Stunde belaufe, müsse durch erste Streifenschnitte bei sehr hohem Gras und mit Raschel- und Leuchtscheuchen das Risiko vermindert werden, dass die Rehgeiß die Kitze wieder hineinführe. "Kitze die selbst hinein rennen, hält eine Scheuche alleine sowieso nicht auf".

Noch ein Wort zur Verantwortung nach dem Tierschutz- und Jagdgesetz: Sie liegt laut Jürgen Donhauser ausschließlich beim Ausführenden und beim Grundstückseigentümer. Das Inbesitznehmen von Wildtieren sei ausschließliches Recht des Jagdinhabers/-pächters. "Das ist wichtig, denn bei den Kitzrettungsaktionen muss zwingend neben dem Landwirt auch der Jagdinhaber/-pächter ins Boot geholt werden", so der Kreisvorsitzende. In der Regel bieten die örtlichen Jäger ohnehin diese Hilfe und Unterstützung an. Weitere Infos und ein Film dazu finden sich unter auf der Website der Neunburger Jägerschaft: www.jagd-neunburg.de.

Donhauser appelliert an die Landwirte, auf die Jäger mit Drohnen zuzugehen. Der Einsatz der Drohnen mache nur unmittelbar vor der Mahd Sinn. Wegen der Umfeldwärme müsse zwischen 4 und 9 Uhr morgens geflogen werden.

Erst wenn ein Feld mit der Drohne abgesucht sei, mache es Sinn, mit Scheuchen ein Wiedereinwechseln durch dieses Vergrämen zu vermeiden. Ein Aufstellen von Scheuchen am Vortrag helfe bei begehrten Plätzen absolut nichts. Das bloße Aufstellen entbinde auch nicht von der Pflicht derjenigen die mähen, kein Jungwild vorsätzlich oder fahrlässig zu töten.

 
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