Die Stadt Neunburg vorm Wald hatte einen Teilflächennutzungsplanung für den Hartgesteinsabbau mit Ausschlusswirkung im gesamten Stadtgebiet aufgestellt. In dem Plan, der im April 2018 einstimmig durch den Stadtrat genehmigt wurde, sind die Flächen als „Konzentrationszonen für den Hartgesteinsabbau“ bezeichnet worden. Wie die Stadtverwaltung informierte, beruhte diese Konzentrationszonenplanung auf den amtlichen geologischen Karten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LFU).
Mit diesem Vorgehen sollte der Granitabbau auf dem Gemeindegebiet der Stadt auf bestimmte Standorte konzentriert werden. "Die Ausweisung von Konzentrationszonen hat dabei aber die regelhafte Unzulässigkeit von Abbauflächen im übrigen Gemeindegebiet zur Folge", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Neunburger Rathaus. Gegen diese Vorgehensweise hatten ein Grundstückseigentümer und die Firma Seebauer geklagt. Das Gelände beim Ortsteil Penting, auf dem das Unternehmen einen Steinbruch betreiben wollte, gehörte nicht zu den für Gesteinsabbau vorgesehenen Bereichen.
Mit einem Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hatten Eigentümer und Unternehmen die Gültigkeit des Teilflächennutzungsplans überprüfen lassen. Die Neunburger Stadtverwaltung informierte nun, dass der VGH ohne mündliche Verhandlung erklärt habe, dass die Planung nicht umsetzbar sei. "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München sah hinsichtlich der dargestellten Konzentrationszonen die wirtschaftliche Verwertbarkeit und damit der Abbauwürdigkeit vorhandenen Gesteins aus dem amtlichen Karten des LFU nicht ausreichend belegt", wie das Rathaus mitteilte. Um festzustellen, wo "abbauwürdiges Gestein" anzutreffen ist, seien nach Ansicht des Gerichts detaillierte Bodenuntersuchungen mittels Kernbohrungen erforderlich. Die Argumentation der Fachplaner, dass bei einer solchen Planung eine flächendeckende Erkundung/Erprobung letztlich unmöglich sei, würde durch den VGH vom Tisch gewischt. Die verwendeten geologischen Karten seien als Grundlage nicht ausreichend.
Die Richter hatten auch den von der Stadt Neunburg als hartes Tabukriterium angesehenen Mindestabstand von 800 Metern zur Ortschaft Penting moniert. Nach Ansicht des Senats handelt es sich "keinesfalls um harte Tabubereiche, sondern vielmehr um ein Gebiet, das von einem weichen Tabukriterium geschützt wird", so die die Auskunft der Stadtverwaltung. Dies schließe die Errichtung eines Steinbruchs nicht grundsätzlich aus.
Laut der Pressemitteilung hatte sich der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung am 6. Mai ausführlich mit der Entscheidung des VGH befasst. Diese sei bereits rechtskräftig. "Die Stadt Neunburg vorm Wald geht davon aus, dass der Transportunternehmer den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruchs im Ortsteil Penting weiterverfolgen und das Landratsamt Schwandorf die Stadt Neunburg vorm Wald an dem Verfahren beteiligt wird." Bürgermeister Martin Birner stehe im Dialog mit dem Unternehmen.
Der geplante Steinbruch bei Penting beschäftigt Juristen und kommunale Gremien seit mehr als 15 Jahren. Aus der Mitteilung der Stadtverwaltung geht hervor, dass bereits im Jahr 2005 ein entsprechender Antrag vorlag. 2007 hatte der Bauausschuss das Vorhaben abgelehnt, unter anderem wegen Gefahren für die Bevölkerung, Beeinträchtigungen für den Tourismus und nicht ausreichender Erschließung. In der Pentinger Bevölkerung formierte sich Widerstand: Mit einer Unterschriftenaktion sprachen sich die Bürger im Jahr 2008 gegen den Steinbruch aus.
Im November 2009 hatte das Landratsamt Schwandorf den Genehmigungsantrag abgelehnt. Dagegen klagte das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg. Die Klage der Firma wurde dort zwar als zulässig, aber nicht begründet erachtet. Im September 2017 wurden die Errichtung und der Betrieb eines Steinbruchs bei Penting erneut beim Landratsamt beantragt. Im April 2018 beschloss der Stadtrat, alternative Abbaumöglichkeiten untersuchen zu lassen. In Folge entstand die Konzentrationsflächenplanung mit Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans. Auf den dabei dargestellten sieben Flächen wären im Stadtgebiet insgesamt 213 Hektar Flächen für den Hartgesteinsabbau zur Verfügung gestanden, so das Rathaus.
Artikel über die Stadtratssitzung mit der Entscheidung zum Flächennutzungsplan
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