Die Fraktionen im Gemeinderat von Neusorg zeigten sich einmütig positiv zum neuen Baugebiet in Neusorgs Westen.
CSU: Angemessener Preis
Günther Fütterer (CSU) bezeichnete es als großes Ziel, das schon lange fraktionsübergreifend angegangen worden ist. Neusorg habe nach seinen Ausführungen annähernd 100 Bauparzellen, die zum Großteil nicht verkauft werden. So entstand aus der Not die Entscheidung, das Areal zu erwerben. Er dankte dem Vorbesitzer für den Verkauf.
Der Preis sei angesichts umliegender Baupreise der näheren Umgebung angemessen. Allerdings sehe er angesichts des Baupreises noch Unwägbarkeiten mit den momentanen Preiserhöhungen im Baugewerbe. Er hofft, dass junge Familien und Leute nach Neusorg kommen und plädierte dafür, die Bebauung möglichst zu erleichtern und mit geringen Vorschriften zu agieren.
SPD: Attraktive Gemeinde
Dieter König (SPD) geht davon aus, dass sich die Gemeinde mit dem Erwerb der Grundstücke attraktiver anbieten kann. Doch müsse man sehen, dass auf die Kommune drei wesentliche Aufgaben zukämen: Finanzierung, Erschließung und Vermarktung.
Angesichts der schwierigen Verhandlungen mit der Forst Ebnath AG dankte der SPD-Fraktionssprecher der Verwaltung sowie dem Bürgermeister, eine Lösung gefunden zu haben. Er nannte den Baupreis von 61 Euro pro Quadratmeter als attraktiv, dieser könne sich außerdem auch noch verringern, stellte er in den Raum. Ziel sei es, Bauwilligen schnellstmöglich entsprechendes Bauland zur Verfügung zu stellen.
Freie Wähler: Meilenstein
Ernie Bühl sprach für die Freien Wähler von keinem leichten Unterfangen angesichts der Vorverhandlungen. Dennoch könne man jetzt jungen Leuten attraktives und bezahlbares Bauland bieten. Sie sieht den Tag des Grunderwerbs als Meilenstein für 2020. Ein erhöhtes Interesse an einem Baugebiet in Neusorg habe diesen Schritt dringend nötig gemacht.
Auch sie stehe dazu, dass eine entsprechende Bauverpflichtung nach der Erschließung innerhalb von fünf Jahren nötig sei. Ebenso sei es legitim, bei Nichteinhaltung dieser Frist ein entsprechendes Rückkaufsrecht durch die Gemeinde geltend zu machen.
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