Neustadt am Kulm
17.10.2019 - 15:19 Uhr

Gestaltungsfibel für Bürger von Neustadt am Kulm

Die Planungen für die Sanierung des Marktplatzes sind fast abgeschlossen. Jetzt soll auch den Hausbesitzern eine Planungshilfe für eine städtebaulich gewünschte Haussanierung an die Hand gegeben werden - in der Form eines Regelwerks.

Die neue Gestaltungsfibel für den Marktplatz von Neustadt am Kulm gibt einige Regeln vor. Fassadenbegrünungen, wie bereits bei einigen Häusern vorhanden, sind dabei erwünscht. Bild: ow
Die neue Gestaltungsfibel für den Marktplatz von Neustadt am Kulm gibt einige Regeln vor. Fassadenbegrünungen, wie bereits bei einigen Häusern vorhanden, sind dabei erwünscht.

Das Thema "Gestaltungsfibel für den Marktplatz" stand in der Stadtratssitzung ganz oben auf der Tagesordnung. Bürgermeister Wolfgang Haberberger begrüßte zu diesem Thema den Architekten Volker Jungwirth, der dem Gremium seinen neuesten Entwurf für eine Gestaltungsfibel vorstellte. Das Dokument sei als Informationsmöglichkeit und Orientierungshilfe für Hausbesitzer gedacht, die die Substanz ihrer Häuser verbessern wollen. Bauliche Missgriffe und Verunstaltungen sollten dadurch verhindert werden, hieß es. Die Fibel sei auch die Grundlage für eine staatliche Förderung der einzelnen Maßnahmen.

Schon beim Geltungsbereich entstand im Stadtrat eine rege Diskussion. Während der Entwurf nur an den Marktplatz angrenzende Häuser einschloss, wandten die Stadträte Käthe Pühl (BL-NBZ) und Walter Schindler (CSU-ÜW) ein, dass dieses Regelwerk für das gesamte Ensemble der Altstadt zutreffen sollte. Auch in den Nebengassen sollte das baukulturelle Erbe erhalten bleiben, und Hausbesitzer sollten auch hier in der Lage sein, staatliche Förderung für ihren Umbau zu erhalten. Volker Jungwirth erklärte, dass diese Gestaltungsfibel auf den baulichen Besonderheiten der Marktplatzhäusern basiere und dass bei Hinzunahme der hinteren Gassen eine weitere Untersuchung erforderlich wäre. Daraufhin schlug Haberberger vor, zunächst nur, wie vom Architekten auch so beabsichtigt, den Geltungsbereich für die Marktplatzhäuser auszuweisen. Falls erforderlich, könne die Fibel später auch auf die gesamte Altstadt erweitert werden. Dies befürworteten die Stadträte Reiner Kopp (SPD) und Hermann Preißinger (CSU-ÜW). Schließlich wollte man im Bereich der Gebäude, welche nicht direkt am Marktplatz anliegen, mehr Planungsfreiheiten bei der Bebauung ermöglichen.

Anschließend stellte der Architekt Details der Planungshilfe vor. Die Häuser am Marktplatz sind zweigeschossige Gebäude mit meist rechteckigen Grundrissformen und klaren Proportionen von Länge, Breite und Höhe, die traufständig zur Straße errichtet sind. Dieses Grundrissprinzip soll bei Umbauten und Sanierungen erhalten und bei Neubauten wieder aufgenommen werden. Typisch für die Bebauung am Marktplatz sei die „Lochfassade“ mit rechteckigen, stehenden Fensterformaten in regelmäßiger Reihung. Der Wandanteil überwiege dabei den Fensteranteil. Dieses Prinzip solle ebenfalls erhalten bleiben und bei Neubauten am Marktplatz auch angewandt werden.

Als Fassadenanstrich sollten Farben auf Kalk- oder Mineralbasis verwendet werden. Grelle und auffällige Farben seien nicht zulässig. In der Gestaltungsfibel ist eine Farbleiste abgedruckt. Sie zeigt eine Auswahl von geeigneten, harmonischen Farben. Anlagen wie Antennen, Satellitenschüsseln, Solaranlagen, Abluftanlagen sollten außerdem nach Möglichkeit vom Marktplatz aus nicht sichtbar sein. Fassadenbegrünungen, wie bereits teilweise vorhanden, seien dagegen erwünscht. Dafür erforderliche kleine Pflanzflächen im Gehsteig könnten von der Stadt genehmigt werden. Bürgermeister Wolfgang Haberberger will den Fibel- und Satzungsentwurf den Neustdädtern bei der nächsten Bürgerversammlung vorstellen.

 
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