Wenig Gesprächsbedarf bestand zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen zu den Wasser- und Entwässerungssatzungen. Bürgermeister Wolfgang Haberberger bezog sich auf die vom Kämmerer für die nächsten Jahre kalkulierten Gebühren, die dem Stadtrat bereits mehrfach vorgestellt und vorgetragen worden waren. Zu den wichtigsten Kostensteigerungen zählte er Bereitschaftszulagen, Lohnerhöhungen, Investitionskosten für die Erstellung des digitalen Katasters, für die Globalberechnung – „übrigens eine sechsstellige Summe“– und die enorm gestiegenen Stromkosten. Wegen dieser Kosten, hätten auch die Grundgebühren stark erhöht werden müssen.
Obwohl keine Zuhörer anwesend waren, ergänzte Haberberger seine Ausführungen mit dem Hinweis: „Viele Bürger wissen nicht, dass, bevor ein Liter Wasser durch die Leitungen läuft oder ein Liter Abwasser in der Kläranlage ankommt, Vorarbeiten, Gutachten, Kundendienste und Kontrollen zu leisten sind, die eben mit dieser Grundgebühr bezahlt werden sollen und müssen.“ Bei all den kalkulierten Kosten seien nur im normalen Umfang Reparaturkosten und Kosten für Rohrbrüche und kleinere Schäden einkalkuliert.
Sollten höhere Kosten im investiven Bereich auftreten, müsse dies die Stadt höchstwahrscheinlich mit Verbesserungsbeiträgen, also Einzelzahlungen durch die Bürger, abfangen. Der Bürgermeister äußerte die Hoffnung, dass dies nicht so kommen wird, die Strompreise sich wieder normalisieren und sich die bisher schon umfangreichen Sanierungsmaßnahmen (wie die Erneuerung von Pumpen) und die weitere Kostenentwicklung in Grenzen halten. Nach kurzer Aussprache beschloss das Gremium, den Wasserpreis pro Kubikmeter von 1,78 Euro auf 2,75 Euro und die Abwassergebühren von 2,60 Euro auf 4,20 Euro zu erhöhen. Die geänderten Satzungen werden zum 1. Januar 2023 wirksam.
Zur Festlegung des Zinssatzes für die kalkulatorischen Zinsen für die Jahre 2023 bis 2025 informierte Haberberger über die Vorgabe, wonach für kostenrechnende Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung ein kalkulatorischer Zinssatz für die mit Eigen- oder Fremdkapital finanzierten Anteile festzusetzen ist. Er verwies auf die bisherigen Zinssätze von 5,50 Prozent (bis 2018) und 4,5 Prozent von 2019 bis 2022 und informierte über das Berechnungsverfahren des Zinssatzes, den der Bayerische Kommunale Prüfungsverband zur Zeit zwischen zwei und vier Prozent für angemessen erachtet. Der Stadtrat beschloss daraufhin „den Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals bei den gemeindlichen Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bauhof) für den Zeitraum 2023 bis 2026 mit 3,0 Prozent festzusetzen“.
21 Bäume, 2000 Setzlinge
Zum Fortgang der Marktplatzsanierung berichtete Bürgermeister Haberberger einleitend nur von der Installation der Straßenbeleuchtung und der Pflanzung von 21 Bäumen und mehr als 2000 Heckensetzlingen.
Deponien werden eingezäunt
„Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 15. November wurden Informationen zu den großen Grüngutsammelstellen in Filchendorf und Lämmershof ausgetauscht", führte der Bürgermeister aus. Gemeint wären hier nicht die Grüngutcontainer. Das Häckseln der abgegebenen Grünabfälle verursache immer mehr Kosten. Beim letzten Mal hätten die Kosten über 2000 Euro betragen. "Ein großes Problem ist, dass Leute ihre Sachen einfach ablegen, die nicht zum Häckseln geeignet sind und auch teilweise Sachen von nicht ortsansässigen Bürgern gebracht werden", erläutert Haberberger. "Daher wurde beschlossen, dass diese Deponien eingezäunt werden und eine kontrollierte Abgabe nur zu bestimmten Zeiten ermöglicht wird. Dabei soll vor allem kontrolliert werden, ob das angelieferte Material zum Häckseln geeignet ist.“ Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sollen im Jahr 2023 vollzogen werden. Ende 2023 werde dann nochmals darüber entschieden ob diese Grüngutstellen so beibehalten werden.
Zuschuss für "Hand in Hand"
Zur weiteren Entscheidung lag ein Zuschussantrag der Seniorengemeinschaft "Hand in Hand" (GeHiH) vor, die seit 2016 jährliche Leisten von 0,50 Euro je Einwohner erhält. Der Stadtrat beschloss die Förderung der Seniorengemeinschaft für die Jahre 2023 bis 2025 mit weiterhin 0,50 Euro je Einwohner und Jahr. Maßgeblich ist stets der Einwohnerstand zum 30. Juni des Vorjahres.
Umlage für ILE-Haushalt
Ebenfalls einstimmig genehmigten die Mandatsträger die Umlage der Stadt Neustadt für den Haushalt 2023 der ILE Region Vierstädtedreieck im Oberpfälzer Hügelland mit Wortlaut: „Die Stadt Neustadt am Kulm begrüßt die Vorhaben und den Stellenplan der ILE und beteiligt sich an der Finanzierung des Haushalts 2023 und folgenden der ILE Region VierStädtedreieck im Oberpfälzer Hügelland gemäß Einwohnerzahlen. Für das Haushaltsjahr 2023 stellt die Stadt Neustadt am Kulm den errechneten Vorfinanzierungsbeitrag von 8.298,85 Euro zur Verfügung. Nach Rückerstattung der Förderung rechnet die Stadt Neustadt am Kulm mit Kosten in Höhe von 4.473,64 Euro für 2023.“
Vergabe bekanntgegeben
Für die in den Novembersitzungen getroffenen Vergabebeschlüsse hob Haberberger die Geheimhaltung auf. Sie betrafen zunächst den Auftrag zur Nachrüstung und damit zur Schaffung einer technischen Einspeisemöglichkeit für ein Notstromaggregat für die Kläranlage und für die Wasserversorgung an die Firma Elektro-Pravida aus Pressath.
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