An dem Reformprozess waren zwei der drei Evangelischen Kirchen Deutschlands beteiligt. Die Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirchen Deutschlands (VELKD) und die Union der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK).
Die Reform umfasst ein angepassteres Verständnis des Totensonntags als letzten Sonntag im Kirchenjahr. Der vorletzte Sonntag ist dem Frieden in der Welt gewidmet. Der Gedanke des Ewigkeitssonntags, der Wachsamkeit also, steht nun gleichwertig neben dem eher persönlichen Anlass des Totengedenkens.
Neu ist außerdem, dass die Weihnachtszeit nun ein festes Ende an Lichtmess, dem 2. Februar, findet und sich nicht mehr am wechselnden Datum von Ostern orientiert. Das bedeutet, dass nun dafür die Vorfastenzeit eine variable Länge von drei bis fünf Sonntagen/Wochen umfasst.
Der zehnte Sonntag nach Trinitatis Mitte August ist, neben dem Gedenken an die Zerstörung des Tempels in Jerusalem, nun alternativ dem Verhältnis zwischen Christen und Judentum, also zwischen Kirche und Synagoge, zugeschrieben.
Außerdem gibt es sechs neue Gedenktage in der Evangelischen Kirche:
- Gedenktag der Judenverfolgung (Pogrome) am 9. November
- Gedenktag des Martin von Tours am 11. November
- Gedenken an Nikolaus von Myra am 6. Dezember
- Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar
- Gedenktag von Maria Magdalena am 22. Juli
- Gedenken an die Enthauptung Johannes des Täufers am 29. August.
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