Neustadt am Kulm
20.11.2025 - 17:19 Uhr

Stadtrat macht Weg frei für Photovoltaik-Anlage Scheckenhof

Der Rauhe Kulm erhielt 2013 die Auszeichnung „Schönstes Naturwunder Deutschlands“. Nun kann er in seinem Vorfeld mit einem Wunder der Technik versehen werden.

Nur etwa 500 Meter von der künftigen Freiflächen-PV-Anlage Scheckenhof entfernt ist seit längerer Zeit bereits die PV-Anlage Barbaraberg in Betrieb.. Bild: rn
Nur etwa 500 Meter von der künftigen Freiflächen-PV-Anlage Scheckenhof entfernt ist seit längerer Zeit bereits die PV-Anlage Barbaraberg in Betrieb..

Für die Photovoltaik-Freiflächenanlage Scheckenhof gab der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Satzungsbeschluss grünes Licht. Die Anlage beschäftigt das Gremium seit Dezember 2023. Damals stand die weitere Vorgehensweise bei künftigen erdgebundenen PV-Anlagen im Gemeindegebiet zur Beratung an.

Fraktionsübergreifend waren sich die Mandatsträger dann am 16. April 2024 zur weiteren Vorgehensweise einig. Bürgermeister Wolfgang Haberberger verwies dazu auf eine bereits erfolgte Vorberatung, bei der sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, eine Flächenbegrenzung für Freiflächen-PV-Anlagen einzuführen, und stellte den anstehenden Beschluss vor: „Die Stadt Neustadt begrenzt erdgebundene Freiflächen-PV-Anlagen auf den Bürgersolarpark Au und die Freiflächenanlage Scheckenhof. Ausgenommen von dieser Begrenzung werden Flächen, die der kommunalen Nutzung dienen können.“

19 Hektar groß

Die Zuhörer der Sitzung informierte Haberberger über den Antrag der Firma Südwerk Energie vom 6. Dezember 2023 auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die geplante Anlage südlich von Neustadt am Kulm zwischen Scheckenhof und Scheckenhofer Weiher mit einer Ausdehnung von circa 19 Hektar. Die Leistung der Anlage soll rund 25.200 Kilowatt-Peak (kWp) betragen, circa 26 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr sollen erzeugt werden. Zu den weiteren Informationen des Sitzungsleiters gehörten die Werte: „Hiermit werden pro Jahr rund 15.600 Tonnen CO2 eingespart. Damit können rechnerisch etwa 620 Personen mit Energie versorgt werden.“ Einstimmig beschloss das Gremium die Aufstellung des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Scheckenhof“ und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Den Vorentwurf für diesen Solarpark hatte Robert Kern vom Ingenieurbüro IVS in der Stadtratssitzung im September 2024 vorgestellt. Der Stadtrat hatte damals den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes angenommen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden beauftrag. Über das Ergebnis dazu hatte Kern das Gremium am 18. Februar 2025 informiert. Er sprach damals von einer grundsätzlichen städtebaulichen und förderrechtlichen Eignung des Standorts und versicherte, dass es andere besser geeignete Standorte, die den im Landesentwicklungsplan (LEP) genannten Kriterien der Vorbelastung entsprechen, im Stadtgebiet nicht gibt. Ergänzend erklärte er: „Die Stadt Neustadt am Kulm gehört nach dem LEP 2013 und dessen Teilfortschreibungen zum ländlichen Raum mit besonderem Handlungsbedarf.“ Solche Teilräume seien vorrangig zu entwickeln.

In der Flächenbilanz werde von einer Gesamtsumme von 206.110 Quadratmetern ausgegangen, in der 170.474 Quadratmeter als „sonstiges Sondergebiet Photovoltaik“, 25.512 Quadratmeter als Grundflächen und 16.472 Quadratmeter als Ausgleichsflächen ausgewiesen sind. Kern hatte auch die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anmerkungen vorgetragen. Die Stellungnahmen dazu hatte der Stadtrat abgesegnet, das Ergebnis der Abwägungen zu qualifiziertem Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans unter Berücksichtigung der gefassten Zwischenbeschlüsse beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Entwürfe für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen.

Wenig neue Stellungnahmen

In dieser Woche stellte Kern die wenigen erneut eingegangenen Stellungnahmen vor, die keine Einwände oder Änderungsbedarf enthielten. Der Stadtrat übernahm einige Hinweise in die Planungsunterlagen, stellte die 5. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschloss den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet mitsamt Festsetzungen als Satzung.

Keinen Anlass zur Aussprache gab die Bedarfsmitteilung 2026 zum Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm. Sie enthält förderfähige Ausgaben von einer Million für die Neugestaltung des Marktplatzes und 40.000 Euro für sonstige kommunale Förderprogramme.

Einmütigkeit bestand darüber, sich an der Finanzierung 2026 der ILE-Region VierStädtedreieck mit 4875 Euro zu beteiligen. Dieser Umlageanteil verbleibt an der Gemeinde nach Rückerstattung der Förderung. Ziel des Zusammenschlusses von zehn Gemeinden des westlichen Landkreises ist es, durch Bezuschussung örtlicher Vorhaben die nachhaltige Entwicklung der Mitgliedsgemeinden auf ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Gebieten zu fördern.

Wahlleiter bestimmt

Für die Kommunalwahlen am 8. März hatten die Mandatsträger den Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen. Als Sitzungsleiter verwies Zweiter Bürgermeister Helmut Schäffler auf geführte Vorgespräche und schlug für diese Aufgabe Walter Schindler und Johann Besold vor. Es fielen einstimmige Beschlüsse. Zum Thema Kindergarten übergab Karlheinz Schultes an Schäffler eine Unterschriftensammlung des Elternbeirats.

Schäffler informierte abschließend über Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil der Oktobersitzung. Genehmigung fand der vorgelegte Nachtrag des Architektur- und Ingenieurbüros P+ aus Bayreuth für zusätzliche und gewünschte Arbeiten und noch zu erfüllende Restarbeiten bei der Sanierung des Marktplatzes in Höhe von 62.722 Euro. An die Firma Erd- und Tiefbau GmbH Ebersbacher aus Oelsnitz wurden die Abbrucharbeiten im Rahmen des Neubaus eines öffentlichen Sanitärgebäudes mit Lagerräumen in der Straße Holleslohe 5 und 7 für 37.822 Euro vergeben. Bürgermeister Wolfgang Haberberger wurde ermächtigt, Baumfällarbeiten westlich des Malzhauses zu beauftragten.

 
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