Auf Kosten der Stadt wurde das Fahrzeug damals an seinen jetzigen Standort umgesetzt, weil sonst die Asphaltierungsarbeiten in der Anton-Wurzer-Straße nicht möglich gewesen wären. Weil der Wagen jedoch noch zugelassen war, konnten die Behörden bisher nichts unternehmen. Laut eines Sprechers der Polizeiinspektion Neustadt hat das Auto aber mittlerweile den sogenannten Roten Aufkleber bekommen. Der Eigentümer müsste es also entfernen. Falls er das nicht tut, muss sich die zuständige Zulassungsstelle darum kümmern.
Dazu Claudia Prößl, Pressesprecherin im Landratsamt: „Im Landkreis werden nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes jährlich etwa zehn ,Schrottfahrzeuge‘ beseitigt beziehungsweise entsorgt. Das Fahrzeug in der Schillerstraße in Neustadt ist uns (Verkehrswesen) durch Oberpfalz-Medien bekannt geworden. Bis dahin war zulassungsrechtlich alles in Ordnung, und uns lag keine Anzeige der Polizei vor. Das Fahrzeug war auch ordnungsgemäß abgestellt. Dann haben wir eine Versicherungsanzeige geschrieben, da das Fahrzeug nicht versichert war.“
Die Polizei sei mehrmals vor Ort gewesen, um das Auto zu „entstempeln“, sei aber nicht erfolgreich gewesen, da das hintere Kennzeichen im Fahrzeug liege und es nicht geöffnet werden dürfe. „Der Halter ist verstorben, somit ist eigentlich der Erbe verantwortlich. Dieser ist nicht greifbar, da von Amtswegen kein Nachlass ermittelt wird. Da sind uns ein Stück weit die Hände gebunden“, erklärt Prößl.
In Vohenstrauß steht auf dem Parkplatz bei der Stadthalle seit zwei Monaten ein silbergraues Auto mit tschechischem Kennzeichen. Die Autobahnpolizei hatte den nicht mehr verkehrssicheren Wagen nach einer Kontrolle dort abgestellt, sagt der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Vohenstrauß, Polizeihauptkommissar Thomas Meiler. Dem Halter sei mitgeteilt worden, das Auto reparieren zu lassen, dann dürfe er wieder damit fahren. „Aber anscheinend hat er kein Interesse mehr an dem Fahrzeug“, mutmaßt Meiler. Für die weiteren Schritte ist nun ebenfalls das Landratsamt zuständig.
In Weiden parkt an der Weigelstraße ebenfalls seit längerer Zeit ein grünes Fahrzeug mit Freisinger Nummernschild. „Die Bußgeldstelle setzt das Umweltamt, Untere Abfallrechtsbehörde in Kenntnis, um die Beseitigung des Autos zu veranlassen. Vor Veranlassung der Beseitigung führt das Umweltamt nochmals eine Besichtigung durch, um zu klären, ob es sich bei dem Fahrzeug tatsächlich um beseitigungspflichtigen Abfall (...) handelt. In den letzten Jahren waren pro Jahr fünf bis zehn Fälle zu verzeichnen“, informiert Stadtsprecher Norbert Schmieglitz.
Polizeihauptmeister Mario Schieder von der Inspektion Weiden erklärt den Umgang mit verwaisten abgestellten Fahrzeugen: „Sobald ein Auto noch amtlich zugelassen ist, hat die Polizei erst mal keine Handhabe. Wenn es den Verkehr nicht behindert, ist das eine ganz normale Parksituation.“
Anders verhält es sich, falls ein Wagen nicht mehr zugelassen ist, das Kennzeichen also entstempelt ist, oder die Nummernschilder sogar abmontiert worden sind. „Ein solches Fahrzeug hat auf öffentlichem Verkehrsgrund nichts verloren. Der Eigentümer muss es entweder entsorgen oder bei sich zu Hause abstellen. Wenn ein öffentlicher Verkehrsgrund dazu missbraucht wird, ,Schrott abzustellen‘, dann erhält ein Auto von der Polizei gut sichtbar den Roten Aufkleber mit einer Belehrung. Sonst würde ja jeder sein Auto einfach abstellen.“
Daraufhin müsse die Zulassungsstelle den Halter auffordern, das Fahrzeug zu entfernen. Der Zeitpunkt, wann ein Auto den Roten Aufkleber erhält, ist nicht definiert. „Das kann nach zwei Tagen oder auch erst nach einem längeren Zeitraum sein“, informiert Schieder.
Die Beamten seien angehalten, „mit Maß und Ziel“ vorzugehen sowie auf ihre Erfahrung oder Zeugenaussagen zu bauen. Reagiere der Halter auf Bußgeldandrohungen der Zulassungsstelle nicht, werde ein Fahrzeug schließlich kostenpflichtig entfernt.
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