Als sei der Zensus für viele Menschen nicht schon Aufregung genug, ist nun auch noch ein Fehler in einer Software aufgetreten. Wie aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Neustadt/WN hervorgeht, wurden durch einen Fehler im Erhebungsunterstützungsprogramm (EHU) des Zensus unberechtigte Mahnungen und Zwangsgeldandrohungen an Bürger verschickt – obwohl sie die geforderten Daten bereits gemeldet hatten.
Auch Bürger aus dem Landkreis Neustadt/WN sind wohl davon betroffen. Wie viele genau, ist dem Landratsamt allerdings noch nicht bekannt. Diese Daten würden laut Mitteilung in der "virtuellen Ablage" beim Landesamt für Statistik liegen und seien deshalb für die Mitarbeiter der Zensus-Erhebungsstelle beim Landratsamt nicht einsehbar.
Zahl der Betroffenen unklar
Von Mai bis August 2022 wurden mittels dem sogenannten "Zensus" wichtige statistische Daten über die Menschen in ganz Deutschland erhoben. Teilweise wurden sie von "Erhebungsbeauftragten" direkt per Tablet befragt, teilweise schriftlich in Papierform. Das Problem betreffe allerdings nur die Bürgerinnen und Bürger, die einen Bescheid bekommen haben und die Online-Zugangsdaten auf den Papierfragebögen zur Meldung genutzt haben.
Das Landratsamt Neustadt/WN sei bei der Datenerhebung schon weit fortgeschritten gewesen. Damit sei auch das Mahnwesen weiter als andere Behörden. Der Fehler in der Software sei deshalb zuerst hier aufgetreten – obwohl seitens des Landratsamtes nichts falsch gemacht wurde, wie in der Mitteilung betont wird. Das Problem betreffe jedoch alle Erhebungsstellen in Bayern. Es werde aktuell versucht, eine Lösung zu erarbeiten. Dies gestalte sich jedoch schwierig, da die Software ein vom Bundesamt für Statistik entwickeltes Programm ist.
Kontakt zur Erhebungsstelle
Das Landratsamt bedauere die Unannehmlichkeiten. Betroffene Bürger, die einen Mahnbescheid erhalten haben, obwohl sie die Daten bereits gemeldet hatten, werden gebeten, sich umgehend bei der Erhebungsstelle unter zensus[at]neustadt[dot]de oder 09602/799191 zu melden.
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