Landrat Andreas Meier und die Führungsriege der Kreisfeuerwehr verabschiedeten in gebührenden Rahmen in der Kapelle im Landratsamt Neustadt Kreisbrandmeister Alfons Huber aus Püchersreuth. Gleichzeitig wurde Alexander Klettner aus Flossenbürg zum Nachfolger für den Bereich Mitte 3 ernannt.
"Nach 26 Jahren als Kreisbrandmeister im Bereich Mitte 3, zuständig für die Kommunen Floß, Flossenbürg, Georgenberg und Püchersreuth, verabschiede ich Alfons Huber mit einem lachenden und einem weinenden Auge", sagte Landrat Meier. Als aktiver Feuerwehrmann, der leider viel zu wenig den Dienst versehen kann, könne er die Leistung von Huber nur hervorheben. "Ich kann nur den Dank für das jahrelange Engagement für den Landkreis und seine Bürger aussprechen." Dafür habe Huber sehr viel seiner Freizeit eingebracht.
Bereits 1976 trat Alfons Huber in den aktiven Dienst ein. 1985 bis 2005 stand er als Stellvertreter und als Kommandant bei der Feuerwehr Püchersreuth an der Spitze. 1996 wurde er Fachbereichsleiter 1 für Fahrzeuge, Geräte, Technik und Ausrüstung im Kreisfeuerwehrverband. In diesem Jahr war auch die Ernennung zum Kreisbrandmeister erfolgt. 2010 trat Huber in die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung ein, die er bis 2015 geleitet hat. Es gibt so gut wie keinen Lehrgang, den er nicht absolviert hat. Vom Gruppenführer über Luftbeobachter bis hin zum Atemschutzträger reicht die Spannweite. Kreisbrandrat Markus Saller betonte, Hubers Kollegialität und Kameradschaft würden ihm in Erinnerung bleiben. Für seine Leistungen wurde Huber zum Ehrenkreisbrandmeister ernannt und erhielt die entsprechende Urkunde.
Huber selbst dankte für die Auszeichnung und für 26 Jahre hervorragende Zusammenarbeit im Kreisfeuerwehrverband. Es wird auch weiterhin für die staatliche Luftbeobachtung im Einsatz sein. Er wünschte seinem Nachfolger Klettner alles Gute. Der Flossenbürger übernahm zum 1. Januar 2023 offiziell Hubers Postent im Bereich 3 Mitte. Der 42-jährige Flossenbürger leitet im Hauptberuf den gemeindlichen Bauhof. Klettner erhielt im Landratsamt die Ernennungsurkunde.
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