Die Grüngutsaison im Landkreis Neustadt/WN endet am Samstag, 6. Dezember. Bis zu diesem Datum haben die Bürger die Möglichkeit, ihr Grüngut über die bereitgestellten Container zu entsorgen. Nach dem Ende der Saison werden die Container zeitnah durch die Entsorgungsbetriebe geleert und abgezogen. Grüngutabfälle, die danach anfallen, müssen über private Entsorgungsbetriebe auf eigene Kosten entsorgt werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass das illegale Ablagern von Grüngutabfällen oder das Nichteinhalten der Anlieferungsvorschriften für Eigenkompostierer eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Diese Meldung basiert auf Informationen des Landratsamts Neustadt an der Waldnaab und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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