Bereits in der vergangenen Stadtratssitzung musste in geheimer Wahl entscheiden werden. Die Feldgeschworenen wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter bei Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Sie sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch die Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet. Das „Feldgeschworenenwesen in Bayern“ wurde als lebendige und traditionsreiche Kulturreform im Dezember 2017 in das bundesweite Verzeichnis Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Die Kommune legt die Zahl der Feldgeschworenen, in der Regel zwischen vier und sieben, deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Stadtrat bestellt sie für ein Gebiet durch Wahl.
Nachdem einige Geschworene alters- und krankheitsbedingt ihre verantwortungsvolle Tätigkeit nur mehr eingeschränkt ausüben können, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. Oktober beschlossen, die Anzahl um weitere zwei Mitglieder zu erweitern.
Die Abmarkung wird zwar grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Durch die gemeindliche Satzung kann bestimmt werden, dass die Feldgeschworenen bei der Abmarkung der Grundstücke mitwirken. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, können die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) einbringen. Die Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz liegt weiter bei der für die Abmarkung zuständige Behörde.
In der Geheimwahl wählten die sechs Feldgeschworenen Peter Neuper zu ihrem Obmann und Josef Singer zu seinem Vertreter.













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