Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Neustadt/WN haben die Möglichkeit, für die Stichwahl zur Kommunalwahl am 22. März online einen Wahlschein zu beantragen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist die Antragstellung vom 10. bis 15. März möglich. Bis zum 20. März, 15 Uhr, können Wahlscheine auch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Gemeinde beantragt und abgeholt werden.
Wichtige Hinweise: Der Online-Antrag ist nur für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Es ist unzulässig, den Antrag für eine andere Person zu stellen. Bei Verstößen gegen das Wahlrecht drohen Freiheits- oder Geldstrafen. Weitere Informationen sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.
Sollten die Briefwahlunterlagen bereits für die Stichwahl beantragt worden sein, werden diese automatisch zugesandt. Eine erneute Beantragung ist in diesem Fall nicht notwendig. Der Online-Antrag kann über den folgenden Link gestellt werden: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9374139.
Diese Meldung basiert auf Informationen der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.












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