In der Nacht auf Freitag kontrollierten Zollbeamte kurz vor Mitternacht zunächst ein auswärtiges Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen. Dabei stellten sie fest, dass gegen die 31-jährige ungarische Beifahrerin ein Haftbefehl der Staatsanwalt Nürnberg-Fürth besteht. Zur weiteren Bearbeitung übergaben sie die Frau an die Polizeiinspektion Neustadt/WN. Da die Ungarin bereit war, die Geldstrafe in Höhe von 1281 Euro zu zahlen, musste sie nicht in Haft.
Weiter ging es gegen 3 Uhr, als die Polizei im Stadtgebiet einen georgischer Lkw kontrollierte. Während beim Fahrer und am Fahrzeug alles in Ordnung war, stellten die Einsatzkräfte beim 48-jährigen Beifahrer mehrere bestehende Haftbefehle von verschiedenen Staatsanwaltschaften fest. Auch hier konnte der Mann durch die Bezahlung der Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1248,50 Euro einen Aufenthalt im Gefängnis vermeiden.













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