Neustadt an der Waldnaab
06.11.2020 - 15:07 Uhr

Präsenzunterricht und Nonstop-Maskenpflicht ab Montag

Die Schulen in Weiden und im Kreis Neustadt nehmen wieder den Betrieb auf. Ab Montag müssen ausnahmslos alle Klassen zum Präsenzunterricht anrücken. Und es gilt eine Nonstop-Maskenpflicht.

Die Führungsetage der Lobkowitz-Realschule Neustadt macht's vor: Die Maske ist ab Montag in den Schulen wieder Pflicht. Von links: Chefin Irene Sebald sowie ihre Stellvertreter Ramon Gomez-Islinger und Martina Fels. Bild: Gabi Schönberger
Die Führungsetage der Lobkowitz-Realschule Neustadt macht's vor: Die Maske ist ab Montag in den Schulen wieder Pflicht. Von links: Chefin Irene Sebald sowie ihre Stellvertreter Ramon Gomez-Islinger und Martina Fels.

Die Herbstferien sind beendet, am Montag, 9. November, müssen die Kinder und Jugendlichen wieder die Schulbank drücken. Letzteres ist für Weiden und den Landkreis Neustadt/WN wörtlich zu nehmen. Präsenzunterricht für alle Klassen werde stattfinden, auch wenn die 1,5-Meter-Abstandsregel aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden könne, teilte Sprecherin Claudia Prößl am Freitag mit. "Im Gegenzug dazu muss die Maske weiterhin auch während des Unterrichts in allen Jahrgangsstufen getragen werden." Dies habe das Landratsamt in Absprache mit dem Gesundheits- und dem Schulamt in einer Allgemeinverfügung festgelegt, die für sämtliche Schulen im gesamten Landkreis gelte. Prößl erinnert dazu an die Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz, die im Kreis Neustadt auf aktuell 88 gesunken ist.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz21.10.2020

Die Maskenpflicht im Unterricht gilt in der Stadt Weiden ebenfalls, auch wenn die Stadt sie weniger ausdrücklich anordnet. Sprecher Norbert Schmieglitz verweist auf Nachfrage von Oberpfalzmedien auf die offiziellen Hinweise des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom Freitag. In denen heißt es, dass auf dem Schulgelände grundsätzlich Maskenpflicht bestehe. In begründeten Fällen könnten für einzelne Bildungsstätten aber Ausnahmen von der Maskenpflicht getroffen werden – "Voraussetzung ist unter anderem, dass kein nachweisbares Infektionsgeschehen an der Schule besteht und der Mindestabstand von 1,5 Metern auch im Klassenzimmer (bei durchgängigem Präsenzunterricht) eingehalten werden kann".

Das Staatsministerium erwähnt außerdem, dass der Inzidenzwert einer Region keine große Rolle mehr spielt: "Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht." Maßnahmen seien nur nötig, wenn ein Infektionsgeschehen vorliege. Gebe es einen bestätigten Fall einer Covid-19-Erkrankung bei einem Schüler, werde die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen und Quarantäne angeordnet.

Sollten die Zahlen in einzelnen Gemeinden wieder stark ansteigen, seien auch eine Wiedereinführung des Wechselunterrichts oder sogar Schulschließungen in einzelnen Gemeinden denkbar, bestätigt das Landratsamt. Um Verständnis vor allem für die permanente Maskenpflicht wirbt Landrat Andreas Meier. „Der tägliche Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität", erklärt er. "Für sehr viele Eltern bedeutet dies eine erhebliche organisatorische Entlastung und für alle Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrkräfte, eine spürbare Qualitätsverbesserung des Unterrichts." In der Abwägung „Maskenpflicht contra Homeschooling“ dürfte erstere "das deutlich kleinere Übel" sein. Meier: "Deshalb bitte ich hierfür auch weiterhin um Verständnis und um striktes Einhalten dieser Regelung, denn nur so kann der Präsenzunterricht auch möglichst dauerhaft beibehalten werden.“

Die komplette Allgemeinverfügung kann im aktuellen Amtsblatt auf der Homepage des Landratsamtes www.neustadt.de/landkreis-aktuelles/amtsblaetter/ eingesehen werden.

Hintergrund:

Regeln für die Schulen ab Montag

Grundsätzlich gilt laut Bayerischem Gesundheitsministerium und Verfügung des Landkreises

  • Präsenzunterricht in allen Schulen
  • Distanz- und Wechselunterricht oder Schließungen nur bei prekärem Infektionsgeschehen
  • Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, auch am Platz
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.