Neustadt an der Waldnaab
20.02.2024 - 16:11 Uhr

Sanierungsgebiet in Neustadt/WN: Briefe vom Amtsgericht verwirren Anwohner

Im November hat der Neustädter Stadtrat die Satzung für das Sanierungsgebiet Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt beschlossen. Nun wundern sich Anlieger über Schreiben des Amtsgerichts Weiden.

Aktuell bekommen Anwohnerinnen und Anwohner des Sanierungsgebiets Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt Schreiben vom Amtsgericht Weiden. Es gehe um die Eintragung ihrer Anwesen ins Grundbuch, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Neustadt/WN. Dies verunsichere einige Anwohner.

„Dass der Stadtrat die Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt beschlossen hat, liegt schon etwas zurück“, erklärt Bürgermeister Sebastian Dippold. Es sei verständlich, "dass das Schreiben zum jetzigen Zeitpunkt für Verwirrung sorgen kann“. Die Eintragung ins Grundbuch der etwa 240 Anwesen im Sanierungsgebiet Altstadt, Freyung und östliche Vorstadt vollziehe das Amtsgericht wegen der Sanierungssatzung, informiert Christian Schell, zuständig für die Stadtentwicklung von Neustadt. „Die Eintragungen haben in den letzten Wochen begonnen, sind aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Das Amtsgericht informiert die Anwohner nun darüber mit einem Schreiben vom Grundbuchamt“, wird er in der Mitteilung zitiert.

Noch nicht alle Anwohner hätten dieses Schreiben erhalten. „Uns haben nun Anrufe verunsicherter Anwohner erreicht“, informiert Dippold. Die Schreiben seien "in lupenreinem Amtsdeutsch verfasst und nicht ganz einfach zu verstehen“. Durch die Eintragung ins Grundbuch erhalte die Stadt laut Mitteilung das Vorkaufsrecht für die Anwesen, die im Sanierungsgebiet liegen. „Das ist beispielsweise am Stadtplatz seit Generationen so. Wenn ein Anwesen im Sanierungsgebiet verkauft wird, haben wir das Vorkaufsrecht, brauchen dafür allerdings einen triftigen, einen öffentlich-rechtlichen Grund, und soweit ich weiß, hat es das noch nicht gegeben. Die Stadt kann niemanden zum Verkauf zwingen und auch niemandem sein Anwesen wegnehmen“, betont der Rathauschef.

Die Eintragung ins Grundbuch der Anwesen im Sanierungsgebiet habe für die Anwohner Vorteile, merkt Schell an. „Durch den Sanierungsvermerk besteht die Möglichkeit, städtebauliche Förderungen zu beantragen und auch von Seiten der Stadt gibt es hier ein kommunales Förderprogramm, was beispielsweise Fassaden und Fenster angeht.“ Das eigentliche Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlich-rechtlicher Träger laufe schon seit 2021, erklärt Schell. Im Sommer vergangenen Jahres habe es dazu eine Infoveranstaltung gegeben, auch Flyer seien verteilt worden. Zudem sei die Sanierungssatzung unter anderem im Internet bekannt gemacht worden, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

 
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