(tsa) Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts führten dazu, dass der Inhaber zweier Lokale aus dem Landkreis Neustadt/WN vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 450 Euro verurteilt wurde.
Der Gastronom meldete laut Pressemitteilung des Hauptzollamts fünf Jahre lang in insgesamt 80 Fällen Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen an.
Zum Teil arbeiteten die Beschäftigten ohne Anmeldung oder leisteten mehr Arbeitsstunden, als der Lokal-Inhaber den Stellen mitgeteilt hatte. Der Unternehmer zahlte die fälligen Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig und vollständig. Dadurch sparte sich der Firmeninhaber Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft von über 500.000 Euro.
Neben der verhängten Geldstrafe muss der Beschuldigte für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Verfahrenskosten aufkommen.
Neustadt an der Waldnaab
09.07.2018 - 11:03 Uhr
Sozialbetrug: Gastronom aus Landkreis Neustadt/WN verurteilt
von Tina Sandmann
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