Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab schickt auch 2021 die Abfallsammelfahrzeuge zweimal in jede Gemeinde um Sperrmüll einzusammeln. Bis Ende Juni fährt der beauftragte Entsorger nacheinander alle Orte für die erste Sammlung des Jahres an. Im zweiten Halbjahr ist dann einer weitere Gelegenheit sperrige Möbel und größere elektrische Haushaltsgeräte abzugeben. Das teilt das Landratsamt mit.
Es sind auch wieder Mitarbeiter des Landratsamtes unterwegs und kontrollieren stichprobenartig zur Sperrmüllabfuhr abgestellten Abfall. Neu ist, dass satzungswidrig bereitgestellte Gegenstände und die geschilderten wilden Abfallhaufen mit auffallenden roten Aufklebern gekennzeichnet werden. Damit werden die Bürger aufgefordert, die Gegenstände oder auch den ganzen Haufen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Und die Müllwerker wissen, dass sie gekennzeichnete Gegenstände oder Haufen nicht mitzunehmen brauchen. Das Landratsamt verhängt bei satzungswidrigen Bereitstellungen Bußgelder.
Die Sperrmüllsammlung erfasst demnach nur die sperrigen Haushaltsgegenstände, die man im Falle eines Umzuges mitnehmen würde. Aufgeladen werden also alle Möbel und die größeren Elektrogeräte. Abfallberater Peter Hägler nennt beispielhaft Schränke, Kommoden, Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Bettfedern, Teppiche, Gartenmöbel, Polstermöbel, Leuchten, Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Computer, haushaltsübliche Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kinderwagen und Fahrräder.
Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter oder schwerer als 50 Kilogramm sein. Der Sperrmüll wird in drei Fraktionen abgeholt, getrennt nach Elektroschrott, Holzmöbel und sonstiger Sperrmüll. Die Gegenstände sollen nach dieser Aufteilung bereitgestellt werden. Das erleichtert den Müllwerkern die Verladearbeit und es kann nichts übersehen werden.
Festverbaute Gegenstände wie Türen, Fenster, Holzverkleidungen, Laminatböden oder Zäune laden die Arbeiter, auch wenn diese zerkleinert sind, nicht auf. Ausdrücklich weist der Abfallberater darauf hin, keine Reifen, Kleidung oder kleine Gegenstände abzustellen. Für Schäden, die durch widerrechtlich abgestellte Gegenstände entstehen, muss gehaftet werden. Wilde Abfallhaufen, die nur zu einem Teil aus Sperrmüll bestehen, sortieren die Abfuhrmänner nicht. Solche Ablagerungen lässt die Abfuhr komplett liegen.
Abfallberater Peter Hägler weißt darauf hin, dass der Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung am Straßenrand abgestellt werden darf. Nicht selten liegen trotzdem schon freitags Sperrmüllgegenstände für eine Sammlung am Montag bereit. Die Folge ist ein Wochenende mit Sammlerverkehr, der die Straßen auf- und abfährt. Das verfrühte Abstellen von Gegenständen auf Gehsteigen und Straßen stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar. Fragen zur Sperrmüllsammlung beantworten Bernhard Götz unter Telefon 09602 – 79-3550 und Peter Hägler, Telefon 09602-79-3530. Die Termine sind im Abfallkalender 2021 abgedruckt oder lassen sich über die Homepage www.neustadt.de abrufen.
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