Fast hätte Josef Gebhardt in diesem März ein Jubiläum feiern können. Vor genau zehn Jahren übernahm er den ersten Vorsitz im Verein Tafel Weiden-Neustadt e. V. von Manfred Chwalinski. Doch zum Jubiläum kam es nicht. Turnusgemäß standen im Dezember Neuwahlen auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung. "Ich habe mich nicht mehr zu Wahl gestellt", sagt Gebhardt. Auch der bisherige zweite Vorsitzende, Engelbert Mayer, habe nicht mehr zur Wahl gestanden. Jahrelang hatte Gebhardt angekündigt, dass er nicht mehr weitermachen werde. Jetzt sei er "nur" noch ein normales Mitglied, "und das ist gut so", sagt er gegenüber Oberpfalz-Medien. Dennoch ist ihm anzumerken, dass ihm diese Entscheidung schwer fiel. "Es fällt mir nicht leicht. Aber mein Verstand sagt, es muss jetzt sein. Mein Bauch und mein Hirn sind unterschiedlicher Meinung", sagt er und lobt anschließend das Tafel-Team sowie die Vorstandschaft.
Der 78-Jährige ist seit einem schweren Sturz im Januar 2021 gesundheitlich angeschlagen. Jede Woche arbeitete er ehrenamtlich meist fünf Tage für die Tafel, brachte es nach eigener Auskunft auf 30 Stunden pro Woche, auch weit abseits der Öffnungszeiten. "Ich war am Ende ausgebrannt", sagt Gebhardt. Mitte Februar ist er laut Vereinsregister als Vorsitzender ausgeschieden. Ein neuer erster Vorsitzender allerdings ist nicht in Sicht, auch wenn die Tafel offiziell unter neuer Führung steht. Die ist allerdings nur eine Zwischenlösung. Die Zukunft der Tafel, die im vorletzten Jahr 800 bis 900 bedürftige Familien – viele davon mit Kindern – mit Lebensmitteln unterstützte, bleibt ungewiss.
Neue Führung nur vorübergehend
"Ich bin wie die Jungfrau zum Kind dazu gekommen", sagt Ernst Cornel, neuer zweiter Vorsitzender der Tafel, der seit eineinhalb Jahren bei der Tafel mitmacht. Er habe sich bereiterklärt, den zweiten Vorsitz zu übernehmen, "damit der Verein weitermachen kann". Er kann die Tafel aber im Gegensatz zu einem ersten Vorsitzenden nicht alleine leiten: Satzungsgemäß ist der zweite Vorsitzende nur zusammen mit dem Schatzmeister, Gerhard Landgraf, vertretungsberechtigt.
Die personelle Umstrukturierung wirft Fragen auf. Im Dezember 2022 hatte die Tafel verkündet, Diana Hermann werde sich zur Wahl als Vorsitzende stellen. Die Tafel-Geschäftsführerin möchte sich derzeit nicht zur Personalfrage äußern. Fest steht aber, dass sie als Geschäftsführerin einen festen Arbeitsvertrag bei der Tafel hat, und dass die Posten im Vorstand Ehrenämter sind. Cornel kündigt eine baldige Vorstandssitzung an, betont aber, dass intern kein neuer Vorsitzender gefunden werden könne. "Wir suchen auch extern", sagt er. Er selbst könne den Posten nicht übernehmen, da er ein Wohngebäude saniere und eigentlich nicht einmal Zeit für den zweiten Vorsitz habe.
Der Rentner kommt aus dem Münchener Raum und lebt seit fünf Jahren in der Oberpfalz. Deshalb ist er in Weiden weniger gut vernetzt als Josef Gebhardt es als ehemaliger Stadtrat und früherer Geschäftsführer der Diakonie war. Cornel kündigt an, Weidener Lokalpolitiker nach geeigneten Kontakten fragen zu wollen. "Wir hoffen, dass sich die Stadtpolitik der Bedeutung und Aufgabe der Tafel bewusst wird und Vorschläge machen kann." Gebhardt hatte in den letzten Jahren immer wieder geäußert, er vermisse Unterstützung aus der Lokalpolitik.
Die Stadt Weiden betont auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien den hohen Stellenwert der Tafel. Die Stadt übernehme schließlich "einen nicht unerheblichen Anteil der Miete für die Geschäftsräume in der Fichtestraße", so Stadtsprecher Sebastian Hammer. Die Stadt könne und dürfe sich aber nicht in vereinsinterne Angelegenheiten wie der Suche nach einem Vorsitzenden einmischen. Die Stadt habe die Aufgabe, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Ein freiwilliges Engagement "würde rasch zu Interessenskonflikten führen".
Der Leitgedanke der Tafelvereine "Hilfe vom Bürger zum Bürger" hebe sich von den staatlich gewährten Grundsicherungsleistungen deutlich ab. Nur durch die Organisation als Verein könne diese zusätzliche Hilfe unbürokratisch erfolgen. "Die Suche und Wahl eines Vorsitzenden für den Verein ist somit Aufgabe der Vorstandschaft und der Vereinsmitglieder und nicht der Stadtverwaltung der Stadt Weiden, wobei wir natürlich hoffen, dass eine gute Lösung gefunden wird, um die wertvolle Arbeit des Herrn Gebhardt weiterzuführen", heißt es weiter. Damit ist freilich nicht ausgeschlossen, dass aus der Politik Vorschläge kommen können.
Handlungsfähigkeit sichern
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt laut Satzung zwei Jahre. Amtsgerichtsdirektor Rainer Lehner erklärt auf Nachfrage, was dann passieren kann. "Für den Fall, dass nach Ablauf der Amtsdauer kein neuer vertretungsberechtigter Vorstand gewählt werden kann, enthalten viele Satzungen eine Klausel, dass der Vorstand über die Amtszeit hinaus im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist." Eine solche Klausel enthalte auch die Tafel-Satzung, allerdings: "Diese Klausel gilt nicht unbegrenzt." Wenn trotz mehrerer Wahlen kein Vorstand gewählt werden könne, stehe die "Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins" auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung. Die Tafel stünde vor dem Aus. Eng werden kann es aber auch schon früher.
"Falls einer der beiden jetzigen Vertreter ausfällt, ist die Tafel nicht mehr handlungsfähig", sagt Josef Gebhardt zur nur gemeinsam vertretungsberechtigten Doppelführung. Er äußert sich dennoch vorsichtig optimistisch: "Die Tafel wird weitergehen. Aber es wird einiges knirschen."
Vereinsrecht: Von der Gründung bis zur Auflösung
- Gründung: Gründungsmitglieder legen Satzung fest und wählen Vorstand; Haftungsvorteile durch Eintragung ins Vereinsregister möglich; Steuervergünstigungen für gemeinnützige Vereine
- Vereinsregister: Eintragung von Verein und Vorstand durch Amtsgericht; Register kostenfrei einsehbar unter www.handelsregister.de
- Satzung: enthält Vereinszweck, -name und -sitz; kann auch Ein- und Austritt der Mitglieder, Beiträge, Vorstandsbildung und -zusammensetzung, Regeln und Form für Mitgliederversammlung sowie Beschlussfähigkeit regeln
- Mitgliederversammlung: entscheidet (soweit Satzung nichts anderes regelt) durch Beschlüsse über Vereinsangelegenheiten wie Bestellung des Vorstands, Satzungsänderung, Vereinsauflösung
- Vorstand: führt in der Regel unentgeltlich laufende Vereinsgeschäfte; muss sich an Weisungen der Mitgliederversammlung halten und schuldet dieser Auskunft und Rechenschaft; größere Vereine haben häufig hauptamtliche Geschäftsführer; Amtsdauer in Satzung geregelt
- Handlungsfähigkeit: Amtsgericht kann Verein ohne handlungsfähigen Vorstand in dringenden Fällen Notbestellung von Vorstandsmitgliedern ermöglichen
- Vereinsbeendigung: Umwandlung oder Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit meist anschließender Liquidation; zwingende Regelungen im Vereinsrecht festgelegt
Quelle: Leitfaden Vereinsrecht, Bundes-Justizministerium




















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