Die Vorbereitungen auf die Landtags- und Bezirkswahl 2023 laufen auf Hochtouren. Auch im Landkreis Neustadt/WN. Wie es auf Nachfrage aus dem Landratsamt heißt, werden die Wahlbenachrichtigungen, die jeder stimmberechtigte Bürger im Briefkasten findet, im Zeitraum zwischen 27. August bis spätestens 17. September versendet. Darauf vermerkt ist auch die Anschrift des Wahllokals für die Urnenwahl.
Für die Beantragung der Briefwahl spielt der Erhalt der Benachrichtigung keine Rolle. Nicht einmal ein bestimmter Vordruck sei dafür zwingend vorgesehen, so das Landratsamt. Wer gerne per Briefwahl abstimmen möchte, kann diesen Wunsch entweder schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung vorbringen. Außerdem gibt es auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einen Wahlscheinantrag, der auch per E-Mail, Fax sowie über Online-Dienste der Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften (zum Beispiel über einen QR-Code) eingereicht werden kann. Eine Antragstellung per SMS oder per Telefon ist jedoch nicht möglich.
"Unabhängig von der Form des Antrags muss der Stimmberechtigte zwingend seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnadresse angeben, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen", weist das Landratsamt hin. Sobald die Gemeinden/Verwaltungsgemeinschaften die erforderlichen Stimmzettel von den Stimmkreisleitungen erhalten haben, kann mit dem Versand begonnen werden. Dies wird voraussichtlich ab Ende dieser/Anfang nächster Woche (KW 36) der Fall sein.
Grundsätzlich würden Anträge für Briefwahlunterlagen von den Gemeinden bis spätestens Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr angenommen. Eine Ausnahme gibt es bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag. Dann werden Anträge für die Briefwahl bis 15 Uhr auch noch am 8. Oktober entgegengenommen. Wichtig: "Wer für einen anderen (zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung) einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss hierzu eine schriftliche Vollmacht vorlegen."
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