Nittenau
20.06.2018 - 16:13 Uhr

Große Regenbrücke einseitig gesperrt

Bauamt ändert Verkehrsführung - Keine Ampel mehr

Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen dürfen weiterhin auf der Großen Regenbrücke in Richtung Bergham fahren. Die Errichtung einer Einbahnregelung macht das möglich. In Richtung Nittenau ist die Brücke voraussichtlich ab Freitag, 29. Juni, gesperrt. Damit entfällt die seit 3. Mai eingerichtete Ampelregelung.

Seit Anfang Mai darf nur noch eine Fahrspur genutzt werden. Laut einer Pressemitteilung des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach habe es zahlreiche Missachtungen der Tonnagebeschränkung gegeben, weshalb eine Einbahnregelung notwendig geworden sei. Die neue Verkehrsführung werde mit Hilfe sogenannter fahrgeometrisch wirksamer Maßnahmen (Schikanen) unzulässige Überfahrten durch den Schwerverkehr unterbinden. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bereitet derzeit das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Großen Regenbrücke vor. Da der Beginn der Erneuerung aufgrund des Rechtsverfahrens noch nicht abgesehen werden kann, werden die Beeinträchtigungen laut der Pressemitteilung bis auf Weiteres bestehen bleiben. Durch die Einrichtung der Einbahnregelung können jedoch die derzeit noch bestehenden Ampeln entfallen und die direkten Anwohner von den ampelbedingten Beeinträchtigungen zudem entlastet werden.

Die Umleitung des gesamten Verkehrs zwischen Bergham und Nittenau in Fahrtrichtung Nittenau erfolgt gemäß einer großräumigen Umleitungsbeschilderung. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet die betroffenen Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Verkehrsmaßnahmen und die damit verbundenen Umwege sowie weiteren Beeinträchtigungen.

 
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