Bei einer Verkehrskontrolle am Samstag, 28. März, gegen 10.30 Uhr in Nittenau stellten Beamte mehrere Verstöße fest. Ein 47-jähriger Fahrer eines Kleintransporters, der mit einem Anhänger auf der SAD 1 unterwegs war, verfügte nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für das Gespann. Zudem war der Peugeot laut dem Bericht der Polizeistation Nittenau nicht haftpflichtversichert. Die Polizei unterband die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz ein.
Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.