(jut/jrh) Offenbar packt unseren Lesern nach Wochen der Beschränkungen das Fernweh. Viele fragten uns, ob es erlaubt ist, weiter weg zu fahren, zum Sporteln, Wandern oder um einfach nur an der frischen Luft zu sein. Das ist erlaubt, sagen Polizei und bayerisches Innenministerium. Es gibt jedoch auch ein Aber.
Gibt es eine Kilometerbeschränkung für Fahrten zum Einkaufen?
Nein. Eine Kilometerbeschränkung gibt es nicht, erklärt Dominik Lehmeier von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz. Man darf also etwa zu einem Elektrofachmarkt fahren, der 40 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. Man dürfe auch in eine weiter entlegene Stadt zum Einkaufen. Aber: "Grundsätzlich ist hier jedoch die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit zu hinterfragen", sagt der Polizeikommissar. Das bloße Spazierenfahren mit dem Auto sei aber weiterhin nicht erlaubt.
Darf ich zum Wandern weiter weg fahren, zum Beispiel in die Fränkische Schweiz?
Ja, das ist erlaubt, sagt Polizeikommissar Lehmeier. Grundsätzlich sei hier jedoch die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit zu hinterfragen. Eine Kilometerbeschränkung gebe es zwar nicht. Aber: "Ich denke die Oberpfalz bietet sehr viele Möglichkeiten sich auch in unmittelbarer Nähe an der frischen Luft zu erholen", so der Polizeisprecher.
Ich bin Trauzeuge bei einer standesamtlichen Hochzeit. Darf ich die 100 Kilometer zum Trauort fahren?
Ja das ist erlaubt. Jedoch ist hier auf den Mindestabstand zu achten, erklärt Polizist Lehmeier.
Ich möchte eventuell eine Immobilie in Oberbayern kaufen und habe einen Termin mit dem Makler. Darf ich sie besichtigen?
Nein, sagt Polizeisprecher Lehmeier. Dies sei derzeit nicht erlaubt und müsse auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Ich wohne seit Januar mit meiner Schwester zusammen, um sie dort zu pflegen. Darf ich in meine andere Wohnung, die in einem anderen Bundesland liegt, um Sommerklamotten zu holen?
Ja, dies ist erlaubt, heißt es dazu von der Pressestelle der Polizei Oberpfalz.
Dürfen wir unsere Tochter in Baden-Württemberg besuchen?
Nein. Angesichts der Coronavirus-Pandemie wird generell geraten, auf Reisen und Besuche von Verwandten zu verzichten, heißt es aus dem bayerischen Innenministerium. Regelmäßig werde hier auch kein triftiger Grund vorliegen, die eigene Wohnung zu verlassen. Die Polizei verneint die Frage.
Darf eine Bekannte, die am Bodensee wohnt, in die Oberpfalz kommen, um ein Fohlen anzuschauen, das sie haben möchte?
Nein, dies ist derzeit leider nicht möglich, so die Polizei Oberpfalz.
Ich bin Reittherapeutin und gebe auch Kinderreitstunden. Gibt es eine klare Regelung, ob Kleinkinderunterricht und Reittherapie erlaubt sind?
Das ist unklar. Einzelunterricht mit einer nicht im eigenen Haushalt lebenden Person beim Ausritt in die Natur ist seit dem 20. April wieder erlaubt, erklärt das bayerische Landwirtschaftsministerium. Die Abstands- und Infektionsschutzregeln seien einzuhalten. Bei kleinen Kindern können der Sicherheitsabstand und die Hygienevorschriften allerdings oft nicht eingehalten werden. Deswegen antwortet die Oberpfälzer Polizei auf die Frage ausweichende: "Dieser spezielle Fall muss mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt werden."
Darf ich mit meinem Enkel spazieren gehen?
Ja, aber man sollte es sich gut überlegen. Seitdem 20. April ist Sport und Bewegung an der frischen Luft mit Personen des eigenen Hausstandes oder aber auch mit einer haushaltsfremden Person möglich. Allerdings darf man sich nur alleine mit einer haushaltsfremden Person treffen. Also nur Oma oder Opa, nicht beide zusammen. Zudem erklärt das Innenministerium: "Für den Besuch bei älteren Menschen gilt generell, dass Besuche auf ein absolutes Minimum beschränkt werden sollten. Die Ansteckungsgefahr ist zu groß!"
Dürfen mich meine Kinder beim Einkaufen begleiten?
Ja, aber sie sollten nicht unbedingt. Einkaufen ist grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes oder dem Lebenspartner möglich, teilt das Innenministerium mit. "Wir empfehlen aber dringend, nicht die ganze Familie mit zum Einkaufen zu nehmen." Je weniger Menschen im Supermarkt gleichzeitig aufeinandertreffen, desto besser.
Wir leben getrennt. Darf der Vater seine Kinder besuchen?
Ja. Zum Wohle und im Interesse des Kindes liegt ein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung nicht nur bei Ausübung des Sorgerechts, sondern auch bei Ausübung des Umgangsrechts vor, schreibt das Innenministerium. Allerdings: Beide Elternteile sind nach der Ausgangsbeschränkung verpflichtet, ihr Kind keinen unnötigen Kontakten zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auszusetzen.
Es gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen und die Wohnung darf man nur aus triftigen Gründen verlassen, aber Geschäfte wie Buchhandlungen dürfen wieder öffnen. Darf man dann überhaupt Bücher kaufen?
Ja. Im zweiten Bayerischen Infektionsschutzgesetz steht: "Triftige Gründe sind Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in den nach § 2 zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften."
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