Die Sitzung des Bauausschusses unter Leitung der Zweiten Bürgermeisterin Christa Zapf am Dienstagnachmittag war schnell abgehakt. Insgesamt sechs Anträge hatte das Gremium zu behandeln. Alle erhielten das gemeindliche Einvernehmen - teils mit Auflagen.
Noch Klärungsbedarf
Andreas Mandl vom Bauamt kam zunächst auf die Nutzungsänderung der ehemaligen Stadtapotheke zu einer Steuerkanzlei zu sprechen und stellte die geplanten Umbauten vor. Über die Errichtung eines barrierefreien Eingangs bzw. die Gestaltung des Eingangsbereichs sind allerdings noch Gespräche erforderlich, da sich dieses Areal bereits auf öffentlichem Grund befindet.
Die Naab-Werkstätten wollen in den vorhandenen Gebäuden verschiedene Räumlichkeiten umgestalten. An äußerlichen Veränderungen ist der Anbau eines Vordachs für die Anlieferung geplant. Im südlichen Teil des Grundstücks soll ein neues Gebäude zur Nutzung als Schulungsraum (neun mal sechs Meter) und für Lagerzwecke (neun mal elf Meter) entstehen.
Private Vorhaben
Gegen den Neubau einer Doppelgarage am bestehenden Wohnhaus in der Kastlstraße 32 bestanden ebenfalls keine Bedenken. Die Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung wird laut Andreas Mandl durch das Landratsamt geprüft. Dem Neubau eines Geräteschuppens in der Bürgermeister-Neuber-Straße 2a steht seitens der Stadt ebenfalls nichts entgegen. Für dieses Areal war bereits einmal die Errichtung eines Freisitzes geplant, der jedoch wegen abstandsrechtlicher Vorschriften keine Genehmigung des Landratsamtes fand. Nun hat der Bauwerber zu einem Geräteschuppen umgeplant.
In Hof, Nummer 12, wird das bestehende Einfamilienwohnhaus in ein Zweifamilienwohnhaus umgebaut und zudem ein zweigeschossiger Anbau errichtet. Dadurch werden zwei abgeschlossene Wohneinheiten geschaffen.
Die Firma Johannes Hösl, Bioenergie, hat einen Antrag auf bauliche Erweiterung und Änderung der Beschaffenheit der Biogasanlage in Hof, Nummer 12, gestellt. Das vorhandene Gebäude des Blockheizkraftwerks wird um vier mal sieben Meter erweitert, um einen zusätzlichen Motor unterzubringen, damit die Anlage schneller unter Volllast laufen kann. Durch die neue Gülleverordnung ist auch der Bau eines weiteren Gärrestbehälters erforderlich. Diese Behälter müssen künftig eine solche Kapazität aufweisen, dass die Gärreste neun Monate statt wie bisher sechs Monate gelagert werden können.
Andreas Mandl wies darauf hin, dass die Stadt von Bürgern informiert wurde, dass es bereits beim derzeitigen Betrieb zu Geruchsbelästigungen kommt. Es wird befürchtet, dass es zu einer weiteren Steigerung kommt. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben nach kurzer Diskussion zu, allerdings unter der Auflage, dass der Antragsteller ein Gutachten zur Luftreinhaltung erstellt.
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