Oberviechtach
15.05.2026 - 08:43 Uhr
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Bauernverband übt Kritik am neuen Gewerbegebiet Oberviechtach

Vor dem Stadtratsbeschluss für das neue Gewerbegebiet hat auch der Bauernverband eine Stellungnahme abgegeben. "Eine Zustimmung unsererseits lag zu keinen Zeitpunkt vor", kommentiert der Verband ein Zitat des Bürgermeisters.

Das geplante neue Gewerbegebiet Oberviechtach liegt zwischen dem Industriegebiet und einer ansteigenden landwirtschaftlichen Fläche (im Vordergrund). Der Bauernverband hat Bedenken geäußert. Bild: Portner
Das geplante neue Gewerbegebiet Oberviechtach liegt zwischen dem Industriegebiet und einer ansteigenden landwirtschaftlichen Fläche (im Vordergrund). Der Bauernverband hat Bedenken geäußert.

Der Bebauungsplan für das neue Oberviechtacher Gewerbegebiet „Am Biodiversitätspfad“ passierte am 24. März den Stadtrat mit einem Satzungsbeschluss. Die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus dem zweiten Auslegungsverfahren wurden genehmigt. Im Verlauf der Versammlung stellte Bürgermeister Rudolf Teplitzky fest: „Sogar der Bauernverband ist einverstanden.“

Diese Aussage in der Berichterstattung zur Sitzung will die Schwandorfer Geschäftsstelle des Verbandes so nicht stehen lassen: „Der Bauernverband hat klare Bedenken gegen das Gewerbegebiet geäußert“, heißt es in der Pressemeldung vom 7. Mai mit der Bitte um Richtigstellung. Denn der Bayerische Bauernverband (BBV) habe sich in beiden Beteiligungsverfahren (2024 und 2025) ausdrücklich kritisch zur Ausweisung des Gewerbegebiets geäußert. Dieses ist im Anschluss an das Industriegebiet West beim Ortsteil Hof geplant.

Starkregen ein Problem

„Unsere Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung enthielten konkrete Bedenken“, verweist Lena Gruber. Sie erläutert dies im Schreiben kurz näher: Zum einen ging es um die Auswirkungen auf benachbarte landwirtschaftliche Flächen bei Starkregenereignissen, zum anderen wurden Bedenken zu konkreten Berechnungen zu Abfluss und Niederschlagswasser sowie Hangeinzugsgebieten geäußert.

„Die von der Stadt vorgenommene Abwägung der Einwände führte lediglich zu redaktionellen Anpassungen“, kritisiert Gruber auch im Gespräch mit Oberpfalz-Medien, „eine inhaltliche Änderung des Plans unterblieb“. Und sie stellt fest: „Eine Zustimmung unsererseits lag zu keinem Zeitpunkt vor.“ Die Aussage des Bürgermeisters, dass sogar der Bauernverband einverstanden sei, habe bei den ortsansässigen Landwirten zu erheblicher Verunsicherung geführt. „Viele fühlen sich in ihren berechtigten Sorgen nicht ernst genommen.“

Das sagt der Bürgermeister

Was sagt die Stadt Oberviechtach zu diesen Vorwürfen? „Ich habe in dieser Angelegenheit mit Frau Gruber am 23. April telefoniert“, sagt Bürgermeister Rudolf Teplitzky, „wir haben nach meinem Empfinden die Sachlage in diesem Telefonat aufgeklärt.“ Deshalb sei er über die nun vorliegende Pressemeldung auch verwundert.

Seine Aussage während der Stadtratssitzung bezüglich der Stellungnahme des Bauernverbands zur Gewerbegebietsausweisung beziehe sich darauf, „dass durch den Bayerischen Bauernverband keine substanziierten Einwände vorgebracht wurden, die nach fachmännischer Bewertung zu einer Planänderung geführt hätten“. Außerdem: „In Summe haben die übergeordneten Fachbehörden die Planung gebilligt“, so der Bürgermeister, der abschließend betont: „Offensichtlich ging dieser Informationsgehalt in dem kurzen Text des Zitats unter.“

Oberpfalz-Medien liegt die BBV-Stellungnahme vom 19. September 2025 vor. Darin wird die Stellungnahme vom 29. November 2024 zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans aufrechterhalten und ergänzt. Außerdem bittet der Bauernverband um die Berücksichtigung der Einwendungen des Eigentümers vom Flurstück 166. Kritisch sieht der BBV eine in der Planung als „Gumpe 2“ bezeichnete Rückhalteeinrichtung mit einem Volumen von 47 Kubikmetern. Diese sei bei einem Einzugsgebiet von circa 25 Hektar äußerst knapp bemessen, vorgelegte Unterlagen bewertet der Verband als „nicht überzeugend“.

Bei der Behandlung/Abwägung durch die Stadt Oberviechtach (Stand 20. Februar 2026) wird auf ein weit geringeres Einzugsgebiet Süd hingewiesen, außerdem auf die Dammlage und den Ableitungskanal der Kreisstraße. „Ein Abfluss über das Grundstück 166 sollte im Normalfall nicht stattfinden“, heißt es in der Abwägung. Die Stadt führt weiter eine Abflussmulde zwischen den geplanten Parzellen drei und vier mit einem Abflussvermögen von 325 Liter pro Sekunde an und vermerkt: „Die Vorgehensweise für die Betrachtung des Abflusses bei Starkregenereignissen wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt.“ Abschließend wird festgestellt: „Eine Änderung des Bebauungsplans sei nicht erforderlich.“

Ernteausfälle befürchtet

Der Eigentümer des in Richtung Hof angrenzenden Grundstücks ist mit der Planung nicht einverstanden. „Ich werde dagegen klagen“, sagt der Landwirt im Gespräch mit Oberpfalz-Medien. Er befürchtet Abschwemmungen und Sedimenteinträge nach Starkregen. In der Folge sei mit Schäden und Ernteausfällen durch Rückstau auf sein oberliegendes Grundstück zu rechnen.

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Oberviechtach25.03.2026
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