Das Thema "Kindertagesstätte" nahm in der Stadtratssitzung am Dienstagabend erneut breiten Raum ein. Die Standort-Hürde ist nach langem Tauziehen genommen. Doch auch innerhalb des Freibad-Areals sind, wie Architekt Christian Schönberger bei der Vorstellung des Planungsentwurfes aufzeigte, grundsätzlich zwei Standorte möglich. Eine Entscheidung dazu gibt es aber noch nicht.
Schwieriges Gelände
Für das eingeschossige Gebäude nannte Schönberger ein Ausmaß von 45 mal 18 Metern mit einer Hauptnutzungsfläche von 500 Quadratmetern für zwei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen. Aufgrund neuer politischer Vorgaben (geplante Ganztagesbetreuung) ist auch ein Speiseraum vorgesehen. Weitere rund 350 Quadratmeter sind für Nebenräume wie Küche, Technik, Kinderwagenstellplätze und dergleichen erforderlich. An Kosten errechnete der Architekt 3,07 Millionen Euro (inclusive Nebenkosten). Aufgrund des Gefälles auf dem Freibadgelände stellt der Neubau besondere Herausforderungen an die Planer. Zum Teil müsse das Gelände je nach Standort über vier Meter aufgefüllt werden. Als Christian Schönberger das Thema "eine altersgemischte Gruppe und eine Kinderkrippengruppe statt zwei Kinderkrippengruppen " zur Sprache brachte, flammte die Diskussion über den künftigen Bedarf nochmal auf.
Bedarf überprüfen
Er gab zu verstehen, dass sich dadurch an den vier Einheiten und am Raumprogramm nichts ändere, man mit einer altersgemischten Gruppe seiner Ansicht nach in der Betreuungskonzeption aber flexibler sei. Letztendlich sei es bereits im Planungsstadium wichtig, sich nach einem Betreiber umzuschauen und sich über dessen Konzept zu unterhalten, um Fehlplanungen zu vermeiden.
Bürgermeister Heinz Weigl plädierte dafür, am bisherigen Konzept der zwei Kindergarten- und der zwei Kinderkrippengruppen festzuhalten. Er zeigte sich überzeugt, dass die Buchungszeiten aufgrund der staatlichen Kostenübernahme steigen und auch durch die Bundeswehr der Bedarf größer werde. Josef Lohrer sprach sich ebenfalls dafür aus, das Grundkonzept nicht infrage zu stellen. Alexander Ried und Christian Schneider baten darum, den Bedarf nochmal exakt zu ermitteln. Einig war man sich darüber, schnellstens nach einem Betreiber zu suchen. Parallel wird die Verwaltung bei der Regierung prüfen lasse, ob für die Ausschreibung der Maßnahme das VgV-verfahren (siehe Info-Kasten) erforderlich ist. Einstimmig sprach sich der Stadtrat dafür aus, die Fuß- und Radwegverbindung vom Hütgraben zur Kastlstraße durch den Bauhof ausführen zu lassen. Eine Kostenschätzung hatte einen Bedarf von 90 000 Euro, die Ausschreibung 175 000 Euro ergeben.
Für Kommunen gilt grundsätzlich: „Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte oder freihändige Vergabe rechtfertigen“. Der beschriebene Ausnahmetatbestand ist bei freiberuflichen Leistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) in der Regel erfüllt und gilt bis zu einem Schwellenwert von 221 000 Euro im Baubereich bzw. von 443 000 Euro im Ver- und Entsorgungsbereich. Bis zu diesen Werten ist die Aufforderung von mindestens drei Bewerbern zur Abgabe eines Angebots möglich. Die Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) regelt aber auch, dass bei Architekten- und Ingenieurleistungen über diesen Schwellenwerten ein EU-weites formalisiertes Vergabeverfahren erforderlich ist. (kö)






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