Oberviechtach
31.08.2018 - 16:23 Uhr

Finderlohn nicht ohne Reiz

Egal ob Handy, Schlüssel oder Ehering. Wenn Dinge verloren gehen, ist meist nicht nur der materielle Wert entscheidend. Doch trotzdem landet im Fundbüro einiges, was nicht abgeholt wird.

Moritz Popelka bewahrt nicht nur Brillen, Schmuck und Schlüssel im Fundamt auf, auch eine Baustellen-Warnleuchte und eine Schleppzange wartet noch darauf, vom Besitzer abgeholt zu werden. Bild: Portner
Moritz Popelka bewahrt nicht nur Brillen, Schmuck und Schlüssel im Fundamt auf, auch eine Baustellen-Warnleuchte und eine Schleppzange wartet noch darauf, vom Besitzer abgeholt zu werden.

(ptr) Ende Juli hat ein Mann bei Kronach eine Tasche mit 12 000 Euro Bargeld gefunden. Er gab diese samt Inhalt bei der Polizei ab. So einen spektakulären Fund hat es in Oberviechtach noch nicht gegeben, aber auch im Rathaus wird so einiges abgegeben. Moritz Popelka, seit 2016 im Fundamt beschäftigt, berichtet beispielsweise von einem großen Werkzeugkoffer. Der ist mittlerweile vom Eigentümer abgeholt worden, doch im Schrank steht noch eine Baustellen-Warnleuchte und eine Schleppzange für Holzstämme. Die jüngsten registrierten Funde sind ein Mobiltelefon, ein Geldschein, ein Ring, drei Brillen, ein Autoschlüssel und ein Silberarmband mit Namen.

1400. Fundsache

Laut dem Verwaltungsfachangestellten werden meistens Schlüssel, Schmuck und Geldscheine von 10 bis 50 Euro abgegeben. Auch Geldbörsen kommen relativ oft vor. Popelka holt das Fundbuch der Stadt hervor, welches mit einem Eintrag am 2. November 1955 beginnt. Damals wurde in der Bahnhofstraße eine Geldbörse gefunden. Zwei Zeilen weiter war es eine Rolle Lichtkabel. Nach über sechs Jahrzehnten ist das halbe Heft noch leer. Mittlerweile ist die 1400. Fundsache vermerkt - ein Geldbetrag, der im Kindergarten verloren wurde. Blättert man etwas zurück stößt man auf Sachen wie Personalausweis, Motorsense, Angeltasche mit Inhalt oder drei Bücher, die auf einer Bank am Marktweiher liegengeblieben sind. In der Sparkasse wurde ein 20-Euro-Schein gefunden.

Wenn man Schmuck, Geld oder andere Dinge auf öffentlichen Plätzen auffindet, ist man in der Verantwortung, diese im Rathaus abzugeben - außer der Gegenstand ist weniger als zehn Euro wert oder man kennt den Eigentümer und kann gleich selber Kontakt aufnehmen. Wer also ein liegengebliebenes Handy nicht meldet, macht sich der Unterschlagung schuldig (§ 246 Strafgesetzbuch). Wenn eine Fundsache einfach behalten wird, kann das immerhin mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. "Die Bürger geben auch Kleinigkeiten ab. Das finde ich gut", sagt Moritz Popelka. Etliche Male war es Schmuck, der zwischen den Pflastersteinen am Kircheneingang lag. Im Winter sind es oft Jacken und Handschuhe die irgendwo liegengeblieben sind.

Sechs Monate warten

Die Ablieferung wird im Fundbuch registriert (Zeit, Ort, Gegenstand, Wert, Finder). Vermerkt wird auch, ob auf den Finderlohn bzw. den Gegenstand verzichtet wird oder nicht. Auf der rechten Buchseite wird dann die Erledigung eingetragen (Tag der Ausgabe an den Eigentümer oder Finder, Unterschrift). Doch was passiert mit den Dingen, die nicht abgeholt werden? "Es gibt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten", weiß der Verwaltungsexperte. Danach gehen die Besitzansprüche an den Finder über - außer es wurde darauf verzichtet. "Das kommt gar nicht so selten vor und ist auch bei kleineren Geldbeträgen oft der Fall", berichtet Popelka. Nicht abgeholtes Bargeld landet allerdings nicht im allgemeinen Stadtsäckel, sondern wird für den Topf "Seniorennachmittag" gespendet. Kleidungsstücke werden im Container entsorgt und Fahrräder, die im Rathauskeller zwischengelagert werden, können nach Ablauf der Frist Flüchtlinge nutzen. Schlüssel dagegen werden vom Bauhof vernichtet. Der Finder hat natürlich auch Anspruch auf einen Finderlohn. Für einen Fund bis zu 500 Euro gibt es 5 Prozent des Wertes, für das, was darüber hinausgeht, 3 Prozent. "Wir informieren über den Anspruch bei der Abholung durch den Eigentümer", erklärt Moritz Popelka. Eine Aufstellung über Fundsachen ist auf der Homepage einzusehen (www.oberviechtach.de). Das Fundamt (Rathaus, Zimmer 01) ist per Telefon (09671/307-14) oder E-Mail (ewo[at]oberviechtach[dot]de) erreichbar.

In der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach mit den Gemeinden Gleiritsch, Niedermurach, Teunz und Winklarn werden die Fundsachen in eine Liste eingetragen. "Bei uns werden zu 90 Prozent Schlüssel abgegeben. Die meisten davon bleiben liegen", berichtet Verwaltungsfachangestellte Magdalena Prey. Aktuell warten nur etliche Schlüssel und eine Armbanduhr darauf, wieder in ihre rechtmäßigen Hände zu kommen. Schwieriger wird es, wenn für aufgefundene oder zugelaufene Hunde das Herrchen zu finden ist. "Tiere werden jetzt immer ins Tierheim Schwandorf gebracht", sagt Prey. Dies würden die Bürger oft selbst machen, ansonsten übernimmt es der Bauhof der jeweiligen Gemeinde.

Das Fundbuch wurde schon 1955 angelegt. Mittlerweile ist die 1400. Fundsache eingetragen. Bild: Portner
Das Fundbuch wurde schon 1955 angelegt. Mittlerweile ist die 1400. Fundsache eingetragen.
 
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