"Somit stehen vorbehaltlich der Bewilligung, ergänzt durch 10.000 Euro an ILE-Eigenmitteln wieder insgesamt 100.000 Euro für innovative und nachhaltige Kleinprojekte bereit, die zur Aufwertung und Bereicherung der ILE-Region beitragen", freut sich ILE-Manager Christian Karl.
Gefördert werden können Projekte, welche der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und somit den Zweck verfolgen, das Gebiet der ILE Brückenland Bayern-Böhmen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Die Zielsetzung
So können Projekt beispielsweise eine Förderung erhalten, wenn sie Veränderungsprozesse auf der örtlichen Ebene begleiten, bürgerschaftliches Engagement unterstützen, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen umsetzen, die innerörtliche Vernetzung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von lokalen Akteuren stärken oder die Grundversorgung und örtliche Daseinsfürsorge verbessern.
Die Förderanträge für das Regionalbudget 2023 müssen bis spätestens Sonntag, n 15. Januar, schriftlich bei der verantwortlichen Stelle – Regionalentwicklung Brückenland Bayern-Böhmen – Südlicher Oberpfälzer Wald - Česky les e. V., Geschäftsstelle Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach – eingegangen sein. Weitere Informationen zum Regionalbudget gibt es auf der Webseite der ILE unter www.brueckenland.de/informationen/regionalbudget-2023/
Elf Bewertungskriterien
Potentielle Antragsteller sollten insbesondere den „offiziellen Aufruf“ und das „Merkblatt für Antragssteller“ aufmerksam lesen. Im Aufruf-Dokument sind auch die entscheidenden elf Projektbewertungskriterien zu finden, welche der Auswahl der Projekte zu Grunde gelegt werden. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung die Projektideen mit der Geschäftsstelle der ILE Brückenland Bayern-Böhmen zu besprechen: Hierzu und für weitere Fragen steht ILE-Regionalmanager Christian Karl, per Mail (info[at]brueckenland[dot]de), wie auch per Telefon unter 09671/307-18 zur Verfügung.
In diesem Jahr wurden gefördert: Mehrzweckraumausstattung im neuentstehenden Bürgercafé Gleiritsch; Neubau des Fahrradpavillons am Bayerisch-Böhmischen Freundschaftsweg; der winterfeste Ausbau des Dorfstodls Wölsendorf; Bau eines Dorfbackofens in Guteneck; Naturweiher-Areal in Fuchsberg am Jakobsweg; die Einrichtung eines Lehr- und Erlebnispfads rund um den Wildpark am Stückberg; Beschaffung einer mobilen Bühnenkonstruktion in Winklarn; Ausstattung der Flutlichtanlage des Nordic Sport Zentrums Schönsee mit innovativer LED-Technik; Goldmacher Vitalparcours; Sanierung der Dorfkapelle und Neugestaltung des Kapellplatzes in Ödmiesbach, Öffentlichkeitsarbeit von land&gut; Rundweg „Sagenhafter Tanzacker“ in Pertolzhofen.
Fördermodalitäten
- Kleinprojekte: Sie liegen zwischen 500 Euro und 20.000 Euro Nettokosten
- Fördersatz: maximal 80 Prozent der Bruttokosten, maximale Fördersumme 10.000 Euro
- Eigenanteil: Es bleibt stets ein Eigenanteil beim Projektträger. Er muss die Projektkosten komplett vorfinanzieren
- Auszahlung: Erst nach Umsetzung des Projektes
- Bedingung: Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Es muss bis September 2023 umsetzbar sein und im Gebiet der Brückenland-Kommunen liegen.
- Zielgruppe: Kommunen, Vereine, Verbände, Gewerbetreibende und Privatpersonen
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