Wie bereits in den vergangenen fünf Jahren hat der interkommunale Zusammenschluss ILE Brückenland Bayern-Böhmen beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz wieder ein Regionalbudget beantragt. Dieses wurde laut einer Mitteilung inzwischen bewilligt. Somit stehen – ergänzt durch 10.000 Euro an ILE-Eigenmitteln – wieder insgesamt 100.000 Euro für Kleinprojekte bereit, die zur Aufwertung und Bereicherung der ILE-Region beitragen.
Gefördert werden können Projekte, die der Umsetzung des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und somit den Zweck verfolgen, das Gebiet der ILE Brückenland Bayern-Böhmen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. So können Projekte beispielsweise eine Förderung erhalten, wenn sie Veränderungsprozesse auf der örtlichen Ebene begleiten, bürgerschaftliches Engagement unterstützen, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen umsetzen, die innerörtliche Vernetzung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von lokalen Akteuren stärken oder die Grundversorgung und örtliche Daseinsfürsorge verbessern.
Die Förderanträge müssen bis spätestens Montag, 27. Januar 2025, schriftlich bei der verantwortlichen Stelle eingegangen sein. Die Adresse lautet: „Regionalentwicklung Brückenland Bayern-Böhmen – Südlicher Oberpfälzer Wald - Česky les e. V.“ – Geschäftsstelle – Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach.
Es wird empfohlen, vor der Antragstellung die Projektideen mit der Geschäftsstelle der ILE Brückenland Bayern-Böhmen zu besprechen. Hierzu und für weitere Fragen steht ILE-Regionalmanager Christian Karl per Mail (info[at]brueckenland[dot]de) oder unter der Telefonnummer 09671/307-18 zur Verfügung.
Kleinprojekte, die für eine Förderung in Frage kommen, haben laut Mitteilung einen Kostenrahmen zwischen 500 und 20.000 Euro. Der Fördersatz beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme liegt bei 10.000 Euro.
Der Projektträger muss die Kosten komplett vorfinanzieren. Eine Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach Umsetzung. Weitere Richtlinien: Die Maßnahme darf erst nach Auswahl und gültiger Vertragsunterzeichnung begonnen werden, sie muss bis September 2025 umsetzbar sein und muss im Gebiet der Brückenland-Kommunen liegen.
Die ILE-Mitgliedskommune Eslarn ist zusätzlich auch Mitglied in der benachbarten ILE „Naturparkland Oberpfälzer Wald“. Der Markt Eslarn beteiligt sich aus fördertechnischen Gründen nun nicht mehr am Regionalbudget 2025 der ILE Brückenland Bayern-Böhmen. Kleinprojekte aus dem Gemeindegebiet des Marktes Eslarn können demnach – anders als in den vergangenen Jahren – nur bei der ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald beantragt werden. Es gelten die dort vorgegebenen Förderbedingungen.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der ILE Brückenland Bayern-Böhmen unter https://www.brueckenland.de/informationen/regionalbudget-2025/
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