(weu) Im Herbst hatte DGB-Regionssekretär Peter Hofmann als Fachmann über Flexirente, Rente ab 63, Altersarmut, Mütterrente und RV-Leistungsverbesserungsgesetz referiert. AWO-Vorsitzender Wilfried Neuber lud ihn nun erneut in den Mehrgenerationentreff nach Oberviechtach ein. Diesmal ging es um Schwerbehinderung und damit verbundene Formalien.
Der ehrenamtlich als Versichertenberater im Landkreis Neustadt a.W. tätige Hofmann, der sich als Spezialist für Rentenfragen schon bundesweit einen Namen gemacht hat, gab im voll besetzten Mehrgenerationentreff wertvolle Informationen über Ausweis und Antragsstellung. Während AWO-Freunde, VdK-Mitglieder sowie Mitglieder des Seniorentreffs und viele weitere Interessierte den kostenlosen Kaffee und Kuchen genossen, für den Juane Demleitner gesorgt hatte, gab Hofmann in einem Power-Point-Vortrag Einblick in die schwierige Materie "Behinderung".
"Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht." Das ist laut Hofmann die Definition. Der Grad der Behinderung (GdB) wird von der Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt) in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt und bringt dem Rentner viele Vorteile.
Jeder Elfte in Deutschland ist als schwerbehindert gemeldet, und jeder Vierte hat einen bestimmten Behinderungsgrad. Breiten Raum nahmen das Ausfüllen eines Erstantrags sowie der Antrag zur Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung eines Merkzeichens ein. Mit seinem kompetenten Vortrag und der Beantwortung vieler gestellter Fragen trug Hofmann zur Aufklärung bei. Da jeder Fall ein eigenständiger ist, empfiehlt es sich, bei Fragen den Integrationsdienst in der Oberpfalz aufzusuchen und unter vier Augen Hilfe bei entsprechenden Beratern zu holen (Integrationsfachdienst: Landkreis Schwandorf, IFD Oberpfalz, Außenstelle Schwandorf, Ettmannsdorferstraße 14a, 92421 Schwandorf, Telefon: 09431/3799140). Die Zuständigkeit liegt beim Sozialgericht Regensburg für den Regierungsbezirk Oberpfalz. Neuber bedankte sich bei dem Referenten und lud für den 18. Juli zum nächsten Senioren-Café mit Grillfest ein.
Oberviechtach
11.07.2018 - 17:36 Uhr
Maßstäbe für Behinderung
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