Oberviechtach
02.10.2018 - 11:27 Uhr

Matschbirnen und faule Äpfel

Viele Bürger haben derzeit eine große Plage: Wohin mit überreifen Birnen und der Flut an Äpfeln? In den Gärten türmt sich das Fallobst unter den Bäumen – doch die Mülltonne ist dafür tabu. Das Landratsamt weiß, wohin damit.

Viele Gartenbesitzer wissen nicht mehr wohin mit dem Fallobst. Bild: Portner
Viele Gartenbesitzer wissen nicht mehr wohin mit dem Fallobst.

Der Super-Sommer 2018 war trocken und heiß. Wenig Arbeit hatten die Gartenbesitzer deshalb mit dem Rasenmähen. Doch jetzt, im Spätsommer, sind viele am Verzweifeln: Unmengen an Obst werden auf einmal reif. Dazu kommt das Fallobst, welches sich nicht lange lagern lässt und schnell verarbeitet oder entsorgt werden muss. Oberpfalz-Medien fragte beim Landratsamt Schwandorf nach, welche Möglichkeiten es gibt.

Biotonne und Wertstoffhof

„Wir empfehlen natürlich, es zu essen und als Saft, Mus oder Gelee zu verwerten“, sagt Franz Pfeffer, stellvertretender Pressesprecher. Er verweist auf zehn Vereine im Landkreis, welche eine Obstpresse betreiben. Die Wartezeiten sind aktuell allerdings lang, da die Gartenbauvereine bereits „am Anschlag“ arbeiten und die Nachfrage nach frischgepressten Saft vom eigenen Obst nicht nachlässt. Dazu kommen kommerzielle Anbieter. Wer das Fallobst „nicht mehr sehen kann“, hat zwei Möglichkeiten der Entsorgung. Da ist zum einen die Biotonne in den Recyclinghöfen. Das Obst muss allerdings in Bioabfallsäcken (gibt es kostenlos bei den Gemeinden) verpackt sein. Auch die Grüngutannahmestellen der Region (siehe Infokasten) nehmen faule Äpfel und Birnen an.

„Sehr viele Bürger nutzen die Kompost-Ermäßigung bei den Abfallgebühren“, betont Pfeffer. Kleine Mengen könnten deshalb gemischt mit anderen Gartenabfällen und Erde zur Auflockerung auch auf dem Kompost im heimischen Garten landen. Krankes Obst, welches von Pilzen oder Schädlingen befallen ist, gehört allerdings nicht hierher. Ebenso unreife, harte Früchte, die sich nur schwer zersetzen. Man kann ein wenig Fallobst auch unter dem Baum liegenlassen, damit sich Tiere (wie Igel) davon bedienen können. Oder nach Abnehmern suchen, die es an Ziegen, Schafe, Pferde oder Schweine verfüttern.

Für Wildfütterung

Aber auch Jäger sind für die Wildfütterung im Winter sehr interessiert an Obst, wie Mark Liebermann, Mitglied im Vorstand der BJV-Kreisgruppe Oberviechtach, betont. „Einfach einen Jäger in der Nachbarschaft ansprechen und fragen“, lautet sein Rat. Denn viele Waidmänner würden sich auch den Trester von den Saftpressen zum Einlagern abholen.

Keinesfalls darf das Fallobst willkürlich in Wald, Wiese oder Straßengräben entsorgt werden. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit (unerlaubte Abfallentsorgung) dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bei der Grüngutannahmestelle der Stadt Oberviechtach in Pirkhof kann Fallobst abgegeben werden, allerdings nicht in unbegrenzter Menge. Opa und Enkel laden Häckselgut und Sägespäne ab. Bild: Portner
Bei der Grüngutannahmestelle der Stadt Oberviechtach in Pirkhof kann Fallobst abgegeben werden, allerdings nicht in unbegrenzter Menge. Opa und Enkel laden Häckselgut und Sägespäne ab.
Grüngut-Annahmestellen:

Oberviechtach

Grüngutannahmestelle Pirkhof. Von Frühjahr bis Herbst geöffnet am Mittwoch von 17 bis 19 Uhr und Samstag von 14 bis 16 Uhr. Gebühren: 250 Liter (Viertelkubikmeter) 1,50 Euro; 500 Liter 3 Euro. Grüngutmarken vorher in der Stadtkasse im Rathaus kaufen.

Teunz

Beim Feuerwehrhaus in Teunz (kostenpflichtig). Geöffnet Samstag von 14 bis 16 Uhr. Angenommen werden Gartenabfälle, Grüngut, Laub, Blumen, Häckselgut, kompostierfähiges Material, Äste und Zweige auf einen Meter Länge geschnitten.

Winklarn

Lagerplatz beim Recyclinghofgelände Winklarn (kostenfreie Abgabe); Öffnungszeit Samstag von 9 bis 11 Uhr. Annahme von Strauchschnitt, Ästen, Grünabfällen. Nur Kleinmengen (bis zu einem Autoanhänger bzw. Heckschaufel). Für Laub und Grasschnitt steht eine eigene Abgabefläche am Gelände zur Verfügung. Wurzelstöcke werden nicht angenommen.

Gleiritsch

Am Bauhofgelände jederzeit zugänglich (kostenlos). Angenommen werden Rasenschnitt, Blumen, Laub, Baum- und Buschwerk bis zu zwei Zentimeter Stärke. (ptr)

 
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