Der Standortübungsplatz Oberviechtach darf nicht betreten werden. Dies gibt der Standortälteste der Garnison Oberviechtach, Oberstleutnant Rayk Engel, in einer Pressemitteilung bekannt. Das Areal sei als militärischer Sicherheitsbereich durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Auf dem Gelände finden sowohl bei Tag als auch bei Nacht Übungen statt, einschließlich Schießübungen und dem Einsatz von Lasern. Vermeintliche Ruhe bedeutet nicht, dass keine Aktivitäten stattfinden, heißt es weiter.
Oberstleutnant Engel betont, dass das Betreten des Geländes ohne Genehmigung lebensgefährlich sei. Ausgebaute Stellungssysteme, Schießübungen sowie Übungen mit Ketten- und Radfahrzeugen würden ein erhebliches Gefährdungspotentiale darstellen. Zudem bestehe beim Berühren oder Aufheben von Munition oder Munitionsteilen Lebensgefahr. Widerrechtliches Aneignen von Munition wird strafrechtlich verfolgt.
Auch die Verbindungsstraße zwischen der Grenzland-Kaserne und der Schießanlage gehört zum Übungsplatz. Die Nutzung erfolge auf eigene Gefahr, wobei Militärverkehr Vorrang hat. Eltern und Lehrkräfte werden gebeten, Kinder über die Gefahren aufzuklären. Spaziergänger, Waldarbeiter, Jäger und Grundstücksanrainer dürfen das Gelände nicht ohne Genehmigung betreten.
Weiter warnt die Garnison, vor dem Einsatz von Ferngläsern oder anderen Beobachtungsmitteln. Laser könnten Augenverletzungen verursachen. Das Verbot gelte auch für Motorcross- und Quad-Fahrzeuge, Radfahrer sowie Reiter. Dazu gebe es regelmäßig Kontrollen.
Drohnenverbot
Der Überflug mit Drohnen über militärische Anlagen ist streng geregelt. Nach § 21h der Luftverkehrsordnung dürfen unbemannte Fluggeräte nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde genutzt werden. Ein seitlicher Mindestabstand von 100 Metern ist einzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, und die Drohne kann beschlagnahmt werden.
Diese Meldung basiert auf Informationen der Garnison Oberviechtach und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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