(ptr) Im Juli 2017 war in einem Bienenstand in Sallach (Niedermurach) die "Amerikanische Faulbrut" festgestellt worden. Das Landratsamt setzte daraufhin einen Sperrbezirk von zwei Kilometern um den Ausbruchsstandort fest. "Innerhalb des Sperrbezirks ist jetzt ein zweiter Erkrankungsfall aufgetreten, weshalb der bestehende Sperrbezirk angepasst wird", heißt es in einer Pressemeldung des Landratsamtes, welche die Redaktion am Donnerstagnachmittag erreichte. Betroffen sind die Stadt Oberviechtach sowie die Gemeinden Niedermurach und Dieterskirchen, und zwar jeweils mit Teilgebieten (Ortschaften bzw. Straßen siehe Infokasten).
"Bienenhalter, die in die Erweiterung des Sperrbezirks fallen, müssen ihre Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen lassen", betont Pressesprecher Hans Prechtl. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Das Veterinäramt am Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Ständen entfernt werden dürfen. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. "Die Imker im Sperrbezirk sind verpflichtet, ihre Bienenvölker unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Veterinäramt Schwandorf anzuzeigen", bekräftigt Prechtl. Er gibt aber auch eine Entwarnung: Die Erkrankung ist für Menschen und andere Tiere völlig ungefährlich. Auch Honig kann bedenkenlos von den Bürgern verzehrt werden. Einschränkungen gelten nur für den Honig, der zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, welche die Brut befällt. Diese stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, das die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Die "Amerikanische Faulbrut" gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Die davon betroffenen Bienenvölker sind entweder zu töten (abzuschwefeln) oder mittels des Kunstschwarm-Verfahrens zu sanieren.
Der aktuelle Sperrbezirk umfasst die Ortschaften Niedermurach, Nottersdorf, Wagnern, Braunsried, Sallach und Schwaighof (Gemeinde Niedermurach), die Ortschaften Dieterskirchen, Hauserlohhof, Kolmhof, Kuppelhof, Rosenhof und Weichelau (Gemeinde Dieterskirchen), die Ortschaften Antelsdorf, Dietersdorf, Eigelsberg, Hof (südlicher Teil), Knaumühle, Niesaß, Obermurach und Steinmühle (Stadt Oberviechtach) sowie aus dem Stadtbereich Oberviechtach die Alfons-Goppel-Straße, Am Bahnhof, Am Schießanger, Am Schlosserfeld, An der Allee, Birkenweg, Bischofweg, Buchbergerstraße, Diepoldstraße, Dr.-Eisenbarth-Straße, Dr. Mathieu-Straße, Eigelsberger Straße, Fichtenbühl, Gewerbepark, Hann.-Mündener-Straße, Im Wiesengrund, Industriegebiet West, Jahnstraße, Krankenhausstraße, Kreissiedlung, Martin-Luther-Straße, Muracher Straße, Ortenburgstraße, Rapotohöhe, Raschauer Straße, Rot-Kreuz-Weg, Tannenweg, Watzlikstraße, Weidenweg sowie den Wolfgrubenweg. Die Grenzen des Sperrbezirks sind in einer Planskizze ersichtlich, die im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht ist.
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