Auf der jüngsten Stadtratssitzung wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) sowie für die Grundsteuer B (für sonstige bebaute oder bebaubare Grundstücke) einstimmig von derzeit 310 Prozent auf 350 Prozent angehoben. „Die letzte Erhöhung erfolgte vor 20 Jahren“, sagte Bürgermeister Rudolf Teplitzky. Er informierte, dass die Stadt Oberviechtach mit ihren Hebesätzen deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt und die Rechtsaufsicht eine Anpassung fordere. Die Gemeinden im Landkreis Schwandorf hatten 2021 Hebesätze bei den zwei Grundsteuern von 250 bis 450 Prozent. Einstimmig angenommen wurde vom Gremium auch die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den Hebesatz für die Gewerbesteuer (350 Prozent) gleich zu halten.
Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung auch die erste Änderungssatzung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts verabschiedet. Einstimmig wurde beschlossen, den Ausschuss für Gesundheit, Jugend, Kultur, Soziales und Sport sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus aufzulösen. Die Aufgaben werden künftig Projektgruppen übernehmen, die per Stadtratsbeschluss themenbezogen aufgestellt und besetzt werden. „Analog der bereits gegründeten Projektgruppen Freibad und Verkehrssicherheit“, führte der Bürgermeister aus. Auch die Einberufung der Sitzungen für Stadtrat und Bauausschuss wurde neu geregelt.
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ist auf der Homepage (www.oberviechtach.de) und an der Amtstafel veröffentlicht. Sie kann im Rathaus (Zimmer 1.02) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Bei der Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen informierte Bürgermeister Rudolf Teplitzky, dass der Stadtrat in der Sitzung am 15. November beschlossen hat, den Auftrag der Abbrucharbeiten für das leerstehende Anwesen „Schönseer Straße 12“ der Firma T. Bauer GmbH in Oberviechtach zum Angebotspreis in Höhe von 48 544 Euro zu erteilen. Die Stadt wird dort zunächst temporäre Stellplätze ausweisen.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.