Die soziale Schuldnerberatung der AWO Kreisverband Schwandorf hilft Menschen, die durch ihre soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Dies geht aus einer Pressemitteilung der AWO Oberviechtach hervor. Ziel der Beratung ist die wirtschaftliche Stabilisierung unter Berücksichtigung von sozialen und psychischen Begleiterscheinungen von Überschuldung, führte Angela Pfaller beim Vortrag im Ü 50 Café im Mehrgenerationentreff in Oberviechtach aus. Die Beratung ist kostenfrei und offen für jede Person. Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Von Überschuldung wird dann gesprochen, wenn nach Abzug der notwendigen Ausgaben wie Miete, Strom und Lebensmitteln kein Geld mehr zur Verfügung ist, um weiteren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Nicht erst seit Corona und den jüngst stark steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten erfährt die Schuldnerberatung der AWO einen erhöhten Zulauf. „Wir stellen seit längerem fest, dass die Anzahl der Ratsuchenden zunimmt“, so Pfaller. Um eine Überschuldung zu vermeiden, ist es hilfreich, seine Einnahmen und Ausgaben ständig im Blick zu behalten. Das kann man leicht auf Papier oder mit einer App auf dem Smartphone machen. Verschuldungsprobleme beinhalten immer unterschiedliche soziale Komponenten.
Verschuldung ist ein Problem quer zu allen Alters- und sozialen Schichten. Es gibt Menschen, die Mitte des Monats kein Geld mehr haben und schauen, woher sie, welches bekommen. Es gibt auch Schulden, weil etwa die Waschmaschine kaputtgeht, man aber eine braucht. Es gibt Menschen, die schlicht über ihre Verhältnisse leben. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Frührentner haben Schwierigkeiten, den gewohnten Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten zu können.
Eine Hauptaufgabe der Schuldnerberatung ist es alle Gläubigerunterlagen zu bekommen, das können bis zu 100 Gläubiger sein. Daraus muss die Gesamtschuld errechnet werden. Es muss versucht werden, alle Gläubiger gleich zu behandeln, einen Ratenplan zu erstellen. Wenn nur ein Gläubiger den Vorschlag nicht akzeptiert, muss ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Beim Insolvenzverfahren, das über drei Jahre geht, müssen die Schuldner die gesetzlichen Auflagen unbedingt einhalten. Es gibt aber auch Versagungsgründe, dass kein Verfahren eingeleitet werden kann.
Pfaller zeigte einige Verschuldungsfälle auf, wie Menschen sich überschulden, Urlaub, Autofinanzierung, kosmetische Schönheitsoperationen, Spiel-, Drogensucht, um nur einige zu nennen. Wichtig wäre es, bereits im Vorfeld der Überschuldung die kostenlosen Beratungsstellen der Schuldnerberatung aufzusuchen. Um gemeinsam eine Lösung zu finden.
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