„Die Leistungen der Beihilfe – Neuerungen und Tipps“ war das Thema des Vortrages beim BLLV-Kreisverband. Arthur Schriml, Sozialreferent des Verbandes, berichtete von drei grundsätzlichen Neuerungen. So werde die Beihilfe nun wird nicht mehr in Regensburg abgerechnet, sondern in Würzburg. Krankenhausrechnungen können nach vorheriger Absprache direkt von der Beihilfestelle beglichen werden. Abgeschafft wurde der Mindestbetrag von 200 Euro.
Grundsätzlich seien folgende Aufwendungen beihilfefähig: ambulante ärztliche, zahnärztliche, kieferorthopädische Behandlungen sowie Heilpraktiker-Leistungen sowie begrenzte zahnärztliche Implantatversorgung, psychotherapeutische Leistungen, schriftlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, stationäre Krankenhausleistungen, Heilkuren und bedingt Brillen und Sehhilfen.
Der Referent riet dazu, bei planbaren Aufwendungen und Behandlungen Rücksprache mit der Beihilfestelle zu nehmen. Dabei werde Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft. Schriml empfahl, nicht zu viele Posten und Rechnungen zusammenzufassen, dann sei die Chance auf eine zeitnahe Bearbeitung größer. Bei Unstimmigkeiten und Problemen stehe die Rechtsabteilung des BLLV den Mitgliedern beratend zur Seite.
Im Anschluss beantwortete der Referent noch zahlreiche persönliche Fragen. Kreisverbandsvorsitzende Ortrud Sperl bedankte sich für die vielen Informationen und Klärung der einzelnen Fragen mit einem Süßigkeiten-Geschenk.













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