Oberwildenau/Luhe-Wildenau
01.08.2018 - 16:24 Uhr

Leitfaden für Kinderfeuerwehren

Mit der letzten Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wurde festgeschrieben, dass in den bayerischen Feuerwehren Kinderfeuerwehren gegründet werden können.

Die ersten Ortsfeuerwehren freuen sich über den Leitfaden zur Gründung einer Kinderabteilung. exb
Die ersten Ortsfeuerwehren freuen sich über den Leitfaden zur Gründung einer Kinderabteilung.

(exb) Ab dem sechsten Lebensjahr können Mädchen und Jungen solchen Gruppen beitreten. Die Kinder werden mit Spiel und Spaß, zahlreichen Aktivitäten rund um die Organisation an das Thema Feuerwehr herangeführt.

In den Kinderfeuerwehren kümmern sich Betreuer und Eltern um den Nachwuchs. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern stellt nun eine Handreichung zur Verfügung, die als Arbeitsgrundlage den Ansprechpartnern der Kinderfeuerwehren dienen soll. Im Feuerwehrhaus Oberwildenau übergab Kreisbrandrat Marco Saller an die Vertreter der Kinderwehren sowie die Feuerwehrführungsdienstgrade im Landkreis Neustadt/WN das Dokument. Mit dabei waren der Vorsitzende des Bezirksfeuerwehrverbandes (BFV) Oberpfalz Fredi Weiß sowie die Fachbereichsleiterin Denise Ackermann.

Erste Empfänger des Leitfadens sind die Feuerwehren Bechtsrieth, Etzenricht, Heinersreuth, Pirk, Oberwildenau, Luhe und Neudorf.

 
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