Der Standortübungsplatz in Pfreimd ist für die Bevölkerung tabu. Das Panzerbataillon 104 in Pfreimd weißt in einer Pressemitteilung daraufhin, den militärischen Sicherheitsbereich nicht zu betreten. Der Standortälteste des Standortes Pfreimd, Oberstleutnant Sascha Uyanik, bittet um die Beachtung folgender Punkte: Der Standortübungsplatz Pfreimd ist militärisches Übungsgebiet, somit militärischer Sicherheitsbereich und als solcher durch Hinweisschilder deutlich gekennzeichnet. Auf dem Areal werde bei Tag und Nacht geübt, zudem sind auch Übungsschießen jederzeit möglich.
Ausgebaute Stellungssysteme für die Infanterieausbildung, Schießübungen bei Tag und Nacht sowie insbesondere Übungen mit den über 65 Tonnen schweren Kampfpanzern bei jeder Witterung und Tageszeit, stellen besondere Gefährdungspotenziale dar. Darüber hinaus bestehe beim Berühren oder gar Aufheben von Munition oder Munitionsteilen Lebensgefahr! Da Übungsplätze zum Teil eine magische Anziehungskraft auf Kinder ausüben, seien insbesondere die Eltern aufgefordert, auf diese entsprechend einzuwirken.
Auch Spaziergänger, Waldarbeiter und Jäger dürfen den Standortübungsplatz ohne Genehmigung des Standortältesten nicht betreten. Um Gefahren an Leib und Leben zu vermeiden, werde die Bevölkerung daher dringend gebeten, den Standortübungsplatz nicht zu betreten.
Besondere Regelungen gelten auch für den Einsatz von Drohnen. Laut §21h Luftverkehrsordnung dürfen unbemannte Fluggeräte in oder über militärischen Anlagen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde betrieben werden. Das bedeutet: Es ist grundsätzlich verboten, eine Drohne über oder innerhalb einer militärischen Anlage in Betrieb zu nehmen oder zu betreiben. Ein seitlicher Mindestabstand von 100 Meter ist einzuhalten. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet und die Drohne durch zuständige Behörden beschlagnahmt werden.













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