Am Donnerstag, den 22. September gegen 10.25 Uhr erregte der Fahrer eines Hängerzuges mit deutscher Zulassung die Aufmerksamkeit der Beamten der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Weiden. Während der Fahrt benutzte er laut Mitteilung der Verkehrspolizei Weiden sein Mobiltelefon. Der selbstfahrende Unternehmer ahnte noch nicht, was in der Folge noch auf ihn zukommen würde.
Der 48-jährige deutsche selbständige Fahrer wurde in ein nahgelegenes Industriegebiet gelotst und dort einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten fest, dass ein Reifen der Vorderachse des Lkws nicht mehr die erforderliche Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufwies. Weiterhin führte der Unternehmer sowohl den Lkw, als auch den Anhänger nicht zur Sicherheitsprüfung, die für Neufahrzeuge nach 30 Monaten und dann alle 6 Monate durchzuführen ist, vor. Bei der Sicherheitsprüfung handelt es sich im Sprachgebrauch um den „kleinen TÜV,“ die zusätzlich zur Hauptuntersuchung durchzuführen ist und nur bestimmte Baugruppen der zu prüfenen Fahrzeuge betrifft, heißt es weiter. Doch dem nicht genug, das Kontrollgerät , welches wichtige Daten, wie Geschwindigkeit, sowie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers speichert, muss laut Gesetz alle zwei Jahre neu kalibriert werden. Auch diese Frist war deutlich überschritten. Ausserdem hat der Unternehmer alle Daten aus dem Kontrollgerät alle 90 Tage zu speichern. Dieser Verpflichtung kam der 48-Jährige ebenfalls nicht nach.
Den Fahrer, der zugleich Unternehmer ist, hat mit einem Bußgeld von mehreren hundert Euro zu rechnen. Ausserdem erhält er einen Punkt im Fahreignugnsregister.
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