Der Ausbau der B 85 zwischen der A 6 und Pittersberg (Ebermannsdorf) war mit Eingriffen in die Natur verbunden: Deshalb hat das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach ökologische Ausgleichsflächen geschaffen. Die haben Unbekannte jetzt für ihre Zwecke missbraucht - für illegale Abfallbeseitigung.Stefan Noll, der zuständige Abteilungsleiter beim Staatlichen Bauamt, ärgert sich über diesen Vorfall. Und kündigt auch gleich an, dass seine Behörde Anzeige erstattet. Auf der Fläche bei Pittersberg haben Unbekannte jetzt Schnittgut entsorgt: Das ist verboten.
Rückzugsraum für die Natur
Die "umfangreichen ökologischen Ausgleichsflächen", die das Bauamt auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetztes im Zuge des Ausbaus der B 85 angelegt hat, "sollen durch eine nur sehr extensive Nutzung als Lebensraum für wildlebende und oftmals seltene Tier- und Pflanzenarten dienen, die sonst der intensiven Bewirtschaftung zum Opfer fallen", betont Noll. Bei der B 85 werde eine rund 2,5 Hektar große, "intensiv genutzte Ackerfläche westlich von Pittersberg durch Aufforstungen in einen standortgerechten Laub- Mischwald mit Lichtungen und Wurzelstockhaufen als Sonderhabitate umgewandelt". Damit stehe "diese Fläche wieder den wildlebenden Tier- und Pflanzenarten als Rückzugs- und Lebensraum zur Verfügung", teilt Noll mit.
Er stellt klar: Auch wenn solche Flächen aufgrund der extensiven Nutzung oft etwas "unaufgeräumt" aussehen und deshalb der Eindruck entstehen könne, dass sie nicht bewirtschaftet oder genutzt werden, "sind gerade diese Flächen ökologisch sehr wertvoll und unterstehen einer steten Kontrolle durch den Eigentümer und auch der Naturschutzbehörden".
Bauamt stellt Anzeige
Das Areal bei Pittersberg sei sogar entsprechend beschildert. Trotzdem hätten jetzt Unbekannte Schnittgut und Rasenschnitt hier abgeladen. Noll betont: "Dies widerspricht dem ökologischen Zweck einer Ausgleichsfläche, da hier Nährstoffeinträge möglichst vermieden werden." Die illegale Grüngut-Entsorgung verstoße gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Dieses verbiete es, "gebietsfremde Pflanzen in freier Landschaft auszubringen". Abgesehen davon sei sie auch eine illegale Abfallbeseitigung, die das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach als Eigentümer anzeigen werde, wie Noll ankündigt.
Party auf der Streuobstwiese
Probleme mit einer Ausgleichsfläche meldet das Staatliche Bauamt auch aus Amberg, vom Erzberg. Hier wurde auf einer Fläche an der B 299 unterhalb der Kleingartenanlage am Erzberg eine Streuobstwiese angelegt. Diese soll laut Stefan Noll vom Staatlichen Bauamt "gut abgeschirmt als Ruhe- und Lebensraum für wildlebende Tier- und Pflanzenarten im städtischen Umfeld dienen". Doch bei notwendigen Pflegearbeiten hätten Mitarbeiter nun festgestellt, "dass auf dieser Fläche offensichtlich Partys gefeiert und größere Mengen Unrat und Müll zurückgelassen wurden". Auch dies sei "nicht mit dem ökologischen Zweck der Streuobstwiese zu vereinbaren und kann nicht geduldet werden".














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