Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden kontrollierten am Samstag einen 30-jährigen Pkw-Fahrer, der auf der A 6 in westliche Richtung ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Die uniformierten Beamten bemerkten den Fahrzeugführer gegen 16.30 Uhr auf der A 6 in Richtung Heilbronn kurz vor der Ausfahrt Pleystein. Der Mann war mit einem Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Kleintransporter und einem Anhänger, unterwegs.
Bei einer Personenkontrolle zeigte der Fahrer seinen bulgarischen Führerschein vor. Dieser war aber nur für die Klasse B ausgestellt. Der Führerschein der Klasse B befähigt den Besitzer zum Fahren eines Zugfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 Kilogramm und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 Kilogramm.
Bei dem Anhänger des bulgarischen Gespanns war jedoch eine zulässige Gesamtmasse von 3300 Kilogramm und beim Zugfahrzeug 3500 Kilogramm eingetragen. Da das Gespann insgesamt eine zulässige Gesamtmasse von 6800 Kilogramm erreichte, hätte der Fahrer mindestens die Führerscheinklasse BE benötigt.
Dies zieht nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach sich. Die Weiterfahrt musste aber dennoch nicht unterbunden werden, weil sein Beifahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und die Fahrt fortsetzen konnte.
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