(tu) Was bedeutet die "EU-Datenschutzgrundverordnung", kurz DSGVO für die Vereine? Sängergruppenvorsitzender Karl Herrmann begrüßte dazu 19 Vereinsvertreter im TSV-Sportheim. Rechtsanwalt Hans-Peter Lang informierte über die Lage: Der Leiter der Staatskanzlei, Florian Herrmann habe Delegierte der bayerischen Spitzenverbände zu einem Runden Tisch zur DSGVO eingeladen. So sollen im direkten Kontakt mit dem Präsidenten des Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDU) Thomas Kranig offene Fragen geklärt und Verunsicherung im Ehrenamtsbereich zu minimieren. "Kranig hat dabei betont, dass die ehrenamtlich geführten Vereine nicht im Fokus von Prüfungen und Sanktionen stehen. Die für die Vereine zuständige Behörde muss jedoch Beschwerden nachgehen", sagte Lang.
Drei Prozent aller beim Landesamt eingehenden Beschwerden würden den Vereinsbereich betreffen und würden zum allergrößten Teil durch ehemalige Vereinsmitglieder initiiert, die noch eine Rechnung mit dem Verein begleichen wollen. "Deshalb mahnt der LDA-Präsident alle Vereine, die Datenschutzgrundverordnung umzusetzen", sagte der Sangesbruder im Männergesangsverein Pleystein und Mitglied im Fränkischen Sängerbund (FSB).
Der von der Staatskanzlei beschlossenen "Bayerische Weg", der im Vereinsbereich keinen Datenschutzbeauftragten und bei Erstverstößen keine Bußgelder vorsehe, sei mit dem LDA abgestimmt und spiegele das geplante zukünftige Vorgehen des Landesamtes wieder. Dessen Ziel sei es, Vereinen und kleinen Unternehmen Beratungsmöglichkeiten zu bieten. Lang erklärte zudem die einzelnen Vorlagen sowie Musterschreiben, wobei insbesondere die Liste der Verarbeitungsmöglichkeiten immer aktuell sein sollte. Auch klärte er über den Zugangsschutz der personenbezogenen Vereinsdaten, die Löschfristen, die Vereinsnewsletter und Datenschutzverletzungen auf. So sollten Mitgliederlisten nur noch verschlüsselt versandt oder über DSGVO-konforme Clouds ausgetauscht werden.
Pleystein
30.07.2018 - 14:04 Uhr
Mitgliederlisten verschlüsseln
von Autor TU
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