Bereits Anfang Juli schied Rainer Böckl aus dem Marktgemeinderat aus. Gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl vom März 2014 ist Philip Böckl, sein Sohn, zum Listennachfolger der SPD gewählt worden. Er hat schriftlich erklärt, die Wahl anzunehmen und den Eid zu leisten. Das Gremium beschloss einhellig, dass Philip Böckl als Listennachfolger der SPD in den Marktrat nachrückt.
Vereidigung
Dann leistete der 26-Jährige gemäß Artikel 31 Absatz 5 der Gemeindeordnung als neues Mitglied des Marktgemeinderates vor Bürgermeister Lothar Müller den Amtseid. Es erfolgte die Beschlussfassung über die Änderung und Besetzung der Ausschüsse.
Im weiteren Verlauf der Sitzung berichtete der Bürgermeister über die nächsten Termine. Diese sind am Dienstag, 14. August, um 10 Uhr der Spatenstich für die Ortsumgehung Plößberg sowie am Montag, 10. September, und am Montag, 24. September, die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates. Von nichtöffentlichen Punkten aus der vergangenen Sitzung wurde bekannt gegeben, dass für die Baumaßnahme in Sachen Barrierefreiheit und Brandschutz am Rathaus zwei Aufträge vergeben wurden: Metallbauarbeiten übernimmt die Firma Alutechnik Velden, für das Gewerk Flachdach wurde der Auftrag an die Firma "A+I" aus Bayreuth vergeben.
Neue Kindergartenleitung
Zur neuen Leiterin der Kindertageseinrichtung in Beidl wurde die Erzieherin Tanja Ruckdäschel bestellt. Ihre neue Stellvertreterin ist die Erzieherin Theresa Hofmann. Weiter wurde für die Kindertageseinrichtung mit Christine Schinagl eine Erzieherin eingestellt. Weiter informierte der Marktrat, wo Gastkinder in Kindertageseinrichtungen außerhalb des Gemeindegebietes in anderen Tageseinrichtungen untergebracht sind. Ein Kind wird ab September in Floß in den Kindergarten gehen, zwei Kinder in Püchersreuth, drei Kinder in Tirschenreuth und ein Kind in Bärnau.
Erweiterung beschlossen
Die Erweiterung des Gewerbegebietes Betzenmühle, der Flächenutzungsplan sowie der Bebauungsplan wurden geändert und beschlossen. Zum Schluss wurde bekanntgegeben, dass sich aufgrund einer Änderung nach Artikel 49 der Gemeindeordnung der Tatbestand der persönlichen Beteiligung von Markträten geändert hat.













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