Plößberg
27.02.2025 - 13:01 Uhr

"Raser des Monats" bei Plößberg geblitzt

Jeden Monat gibt die Weidener Verkehrspolizei die "Raser des Monats" bekannt. Diesmal wurde er bei einer Verkehrskontrolle bei Plößberg geblitzt.

Die Polizei hat die "Raser des Monats" Januar ermittelt. Symbolbild: Pia Bayer/dpa
Die Polizei hat die "Raser des Monats" Januar ermittelt.

Der nicht ehrenvolle Titel "Raser des Monats" ging im Januar an einen Audi-Fahrer, der am Sonntag, 12. Januar, auf der B 15 bei Plößberg in eine Radarfalle tappte. Sein Auto wurde dort mit 163 km/h gemessen. Erlaubt wären 100 "Sachen" gewesen. "Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld laut Bußgeldkatalog in Höhe von mindestens 600 Euro, ein zweimonatiges Fahrverbot sowie ein Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister, informiert Polizeihauptkommissar Jürgen Harwardt, Leiter für zentrale Verkehrsaufgaben bei der Verkehrspolizeiinspektion Weiden, in einer Pressemitteilung.

Nicht sehr genau mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nahm es ein paar Tage später auch der Fahrer eines Toyota auf der B 299 bei Grafenwöhr. Sein Auto wurde dort am 18. Januar mit 120 statt der dort erlaubten 70 km/h gemessen. "Der betreffende Fahrer muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben und erhält eine Geldbuße in Höhe von 320 Euro. Zudem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen", so Harwardt.

Insgesamt hat die Technische Verkehrsüberwachung der Verkehrspolizeiinspektion Weiden nach ihren Angaben im Januar in den Landkreisen Tirschenreuth und Neustadt/WN sowie im Stadtgebiet Weiden die Geschwindigkeit von 76.578 Fahrzeugen gemessen. 1135 Fahrzeuglenker wurden beanstandet. Die Beamten erstellten 518 Anzeigen und sprachen 617 Verwarnungen aus. Daraus resultierten 21 Fahrverbote.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Günter Schanné

Es ist doch mit einem Tempomat ganz einfach, die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Gleichzeitig wird noch Geld gespart, weil sich der Spritverbrauch verringert.
Ich finde das Bußgeld sollte erhöht und die Geschwindigkeitskontrollen vermehrt werden.
Schließlich handelt es sich um eine schöne Einnahme für die ohnehin klammen Gemeindekassen.
Wer eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur geringfügig überschreitet, handelt sittenwidrig, verletzt die Rechte anderer und hat daher das verfassungsmäßige Recht in Art. 2, I GG auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verwirkt.

28.02.2025
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.