Preißach bei Trabitz
30.10.2019 - 08:41 Uhr

Am besten mit Wasser einnehmen

Weißwurstfrühschoppen, Kaffee, Kirwakuchen und gute Laune: Das gehört seit eh und je zur „Kirwa“ des Katholischen Landvolks Burkhardsreuth. Im Terminkalender steht aber noch viel mehr.

Für das Katholische Landvolk Burkhardsreuth erläutert Apotheker Stefan Weidinger in Preißach, worauf bei der Anwendung von Arzneien zu achten ist. Bild: bjp
Für das Katholische Landvolk Burkhardsreuth erläutert Apotheker Stefan Weidinger in Preißach, worauf bei der Anwendung von Arzneien zu achten ist.

Für dieses Jahr hatte das Organisationsteam um Ortsvorsitzende Rita Hey obendrein Stefan Weidinger zu einem Vortrag über den richtigen Umgang mit „Tropfen und Tabletten“ ins Preißacher Schützenheim eingeladen. Und die Idee kam an: Rund 50 Besucher lauschten aufmerksam den Ratschlägen des Eschenbacher Apothekers.

Der zog zunächst begriffliche Grenzen: Man müsse unterscheiden zwischen Medikamenten, medizinischen Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln. Ein Medikament entfalte seine Wirkung, indem es bestimmte Prozesse im Körper in Gang setze oder beeinflusse. Demgegenüber wirkten Medizinprodukte „physikalisch“ auf den Körper: „Beispiele sind Bandagen oder Kompressionsstrümpfe.“ Auch Hilfsmittel wie Blutzuckermessstreifen fielen unter diesen Begriff.

Unter Nahrungsergänzungsmitteln verstehe man „Nahrungsmittel mit speziellen Vorzügen“, die oft überteuert angeboten würden: „Das hat psychologische Gründe: Der hohe Preis soll besondere Wirksamkeit suggerieren, denn viele Menschen denken, was wenig koste, sei nichts wert und helfe nichts.“ Im Gegensatz zum Medikament, dessen Wirkung in einem Zertifizierungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel präzise festgestellt und benannt werden müsse, dürfe bei einem Nahrungsergänzungsmittel nicht mit einer konkreten medizinischen Wirkung geworben werden: „Aber in der Praxis gibt es natürlich Grauzonen für die Werbeformulierungen.“

Um den Nutzwert eines Medikaments nicht zu mindern, sei auf eine trockene, saubere Lagerung bei Zimmertemperatur zu achten, empfahl Weidinger. Freilich gebe es Ausnahmen wie etwa Insulin, das im Kühlschrank aufbewahrt werden müsse. Aufbrauchsfristen und Verfallsdaten seien ebenso zu beachten wie Anweisungen zum Zeitpunkt der Einnahme: Bestimmte Tabletten oder Kapseln entfalteten ihre volle Wirkung nur, wenn man sie exakt nach Vorschrift vor, zu oder nach einer Mahlzeit einnehme. Ferner dürften ungekerbte Tabletten nicht geteilt werden. Ratsam sei, Tabletten und Kapseln mit Wasser oder dünnem Kräuter- oder Früchtetee hinunterzuschlucken, denn andere Getränke könnten die Wirksamkeit beeinträchtigen oder sogar unerwünschte Wechselwirkungen hervorrufen: „Dies gilt vor allem für Grapefruitsaft.“

Müssten mehrere Augentropfen eingenommen werden, so sollte dies mit Pausen von 15 bis 30 Minuten geschehen, ausschließlich augenbefeuchtende Tropfen sollten als letzte geträufelt werden. Weidinger merkte noch an, dass Nasentropfen und -sprays tunlichst nicht länger als eine Woche ununterbrochen angewandt werden sollten, um gefährliche Gewöhnungseffekte zu vermeiden. Dies gelte aber nicht für Präparate, die nur aus Kochsalzlösungen bestünden. Chemische Schlafmittel sollten nur gemäß ärztlicher Anweisung eingenommen werden: „Greifen Sie, wenn möglich, lieber zu schonenden pflanzlichen Mitteln.“

Schließlich erläuterte Stefan Weidinger die Zuzahlungsvorschriften für die auf rosa Rezepten verordneten Arzneien. Hier betrage der Eigenanteil in der Regel zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Koste das Medikament weniger als fünf Euro, müssen man die Kosten allein tragen. Zudem gebe es verschiedene Sonderregelungen. Überstiegen die Zuzahlungskosten zwei oder bei chronisch Kranken ein Prozent des Jahreseinkommens, könne man sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

 
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