Pullenreuth
26.03.2021 - 11:32 Uhr

Gemeinderat Pullenreuth: Verwaltung entlastet

Kurz und schmerzlos verlief die jüngste Gemeinderatssitzung in Pullenreuth.

In der Gemeinderatssitzung Pullenreuth ging es um den Haushalt. Bild: Jens Büttner/dpa/exb
In der Gemeinderatssitzung Pullenreuth ging es um den Haushalt.

Die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 war Punkt eins der Tagesordnung. In den Sitzungen im Oktober und November vergangenen Jahres hat te der Rechnungsausschuss der Gemeinde Pullenreuth die Jahresrechnung 2019 geprüft. Die Niederschrift über die Rechnungsprüfung wurde erstellt. Die örtliche Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen.

Das Ergebnis der Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 haben die Räte zur Kenntnis genommen, ebenso die vom Bürgermeister und der Verwaltung weitergegebenen Erklärungen. Einwände wurden nicht erhoben. Die im Haushalt 2019 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben wurden nachträglich genehmigt. Außerdem wurden Haushaltsstellen, auf denen Haushaltsreste auf das Nachjahr vorgetragen wurden, nachträglich für übertragbar erklärt.

Die Jahresrechnung 2019 wurde mit Solleinnahmen im Gesamthaushalt von 4.486.255,91 Euro und neuen Haushaltsresten von 1.207.900,00 Euro festgestellt. Abzüglich alter Haushaltsreste von 4.518.000,00 Euro und alter Kassenreste in Höhe von 27.458,20 Euro ergibt sich eine Summe bereinigter Solleinnahmen von 1.148.697,71 Euro. Die Sollausgaben stehen mit 3.611.273,26 Euro in der Jahresrechnung, zuzüglich neuer Haushaltsreste von 1.782.952,87 Euro. Der Abgang alter Haushaltsreste mit 4.245.654,92 Euro und zuzüglich alter Kassenreste mit 126,50 Euro ergibt 1.148.697,71 Euro für die bereinigten Sollausgaben. Diesem Beschluss stimmten die Gemeinderäte einstimmig zu, ebenfalls der Entlastung des Vorsitzenden und der Verwaltung bezüglich der Jahresrechnung 2019.

Die Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat war ebenfalls Bestandpunkt der Sitzung. Die Bayerische Gemeindeordnung wurde mit einem zusätzlichen Paragraphen ergänzt, der es zulässt, Gemeinderatsmitglieder virtuell an einer Sitzung teilnehmen zu lassen. Robert Bauer (CSU) wollte wissen, ob nur die Teilnahme zulässig ist oder auch eine Abstimmung bei den Beschlüssen. Bürgermeister Hubert Kraus erklärte, dass auch die Abstimmung virtuell zugelassen ist. Markus Hecht (UWG) fragte nach, ob diese Änderung nur für die momentane Zeit gilt oder bei Lockerungen diese wieder verworfen wird. Laut Gemeindeoberhaupt ist diese Regelung dauerhaft. Die Räte stimmten einstimmig der Änderung der Geschäftsordnung zu. Diese tritt mit Wirkung vom 1. April in Kraft.

Weil der Gemeinderat den Haushalt 2021 schon im Februar verabschiedet hat und dieser dem Landratsamt zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt worden war, übergab der Bürgermeister den Gremiumsmitgliedern das Schreiben vom Landratsamt zur Information.

 
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