Die Deutsche Bahn führt versuchsweise ab 1. November ein Alkoholkonsumverbot im Bereich des Regensburger Hauptbahnhofs ein. Verboten ist der Konsum alkoholischer Getränke sowie die Mitnahme solcher, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Das Verbot ist bis 30. April 2019 befristet.
"Die Bahn reagiert damit auf den vielfach geäußerten Wunsch von Reisenden und Bahnhofsbesuchern", sagt Walter Reichenberger, Leiter des Bahnhofsmanagements. "Die Bahn will, dass sich alle Passanten wohlfühlen." Nicht eingeschlossen im Verbot sind alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden. Das Alkoholkonsumverbot gilt nicht für gastronomische Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Betroffen ist der gesamte Hauptbahnhof mit dem "Arcadensteg" und den Bahnsteigen.
Zur Überwachung werden Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn verstärkt patrouillieren. Sie können bei Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot einen Platzverweis, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot aussprechen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.